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   BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15   

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https://dejure.org/2016,10701
BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15 (https://dejure.org/2016,10701)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 StR 25/15 (https://dejure.org/2016,10701)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15 (https://dejure.org/2016,10701)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 163b Abs. 1 Satz 3 StPO
    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen; Durchsuchung eines vom Betroffenen geführten Fahrzeugs); Voraussetzungen eines unselbstständigen Beweisverwertungsverbots (Abwägungslehre)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 StPO, § 105 StPO, § 163b Abs 1 S 3 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Anordnung einer Kfz-Durchsuchung

  • IWW

    § 163b Abs. 1 Satz 3 StPO, §§ 102, 105 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 105 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (hier: das Fahrzeug) zur Feststellung seiner Identität beim Verdacht einer Straftat; Gewaltsame Öffnung des Durchsuchungsobjekts; Geltung der Widerspruchslösung für unselbstständige Beweisverwertungsverbote wegen ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Anordnung einer Kfz-Durchsuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (hier: das Fahrzeug) zur Feststellung seiner Identität beim Verdacht einer Straftat; Gewaltsame Öffnung des Durchsuchungsobjekts; Geltung der Widerspruchslösung für unselbstständige Beweisverwertungsverbote wegen ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 163b Abs. 1 S. 3
    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (hier: das Fahrzeug) zur Feststellung seiner Identität beim Verdacht einer Straftat; Gewaltsame Öffnung des Durchsuchungsobjekts; Geltung der Widerspruchslösung für unselbstständige Beweisverwertungsverbote wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Nichts Neues zum Beweisverwertungsverbot

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung zur Identitätsfeststellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Fahrzeugdurchsuchung - aber nicht nur zur Identitätsfeststellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unselbstständige Beweisverwertungsverbote - und die Widerspruchslösung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Durchsuchung

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Ist § 275 Abs. 2 S. 2 StPO verfassungswidrig? Ein Lehrstück zu Auslegung, Gesetzesbindung und Gewaltenteilung (RiAG Dr. Lorenz Leitmeier; HRRS 2016, 500-504)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung führen nicht immer zu einem Beweisverwertungsverbot

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verstoß gegen Beweiserhebung, aber kein Beweisverwertungsverbot (Abwägungslehre)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3797
  • NStZ 2016, 551
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht entschieden, dass die Widerspruchslösung auch für unselbstständige Beweisverwertungsverbote wegen Fehlern bei der Durchsuchung oder Beschlagnahme gilt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 296 f.); dies kann dahinstehen.

    Dies gilt auch für eine Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 289 ff.).

    Diese Möglichkeit der hypothetisch rechtmäßigen Beweiserlangung ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 291; Urteil vom 15. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NStZ 1989, 375, 376 mit Anm. Roxin; KK/Bruns, StPO § 105 Rn. 21; krit. MünchKomm/Hauschild, StPO, 2014, § 105 Rn. 39; LR/Tsambikakis, StPO § 105 Rn. 149).

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15
    Ein solcher Sammelwiderspruch ist zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 39; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50, 52).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15
    Diese Möglichkeit der hypothetisch rechtmäßigen Beweiserlangung ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 291; Urteil vom 15. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NStZ 1989, 375, 376 mit Anm. Roxin; KK/Bruns, StPO § 105 Rn. 21; krit. MünchKomm/Hauschild, StPO, 2014, § 105 Rn. 39; LR/Tsambikakis, StPO § 105 Rn. 149).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15
    Ob dies der Fall ist, muss nach der Rechtsprechung im Einzelfall aufgrund einer umfassenden Abwägung des Interesses der Allgemeinheit an der wirksamen Strafverfolgung mit dem Interesse des Betroffenen an der Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 1857/10, BVerfGE 130, 1, 27).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15
    Ein solcher Sammelwiderspruch ist zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 39; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50, 52).
  • OLG Hamburg, 27.06.2017 - 1 Rev 12/17

    Strafverfahren wegen Kaufhausdiebstahls: Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung

    Es bedarf vielmehr einer umfassenden Abwägung im Einzelfall, wobei das Gewicht des Verfahrensverstoßes und die Interessen des Betroffenen ebenso in Betracht zu ziehen sind, wie das Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 1971 - 3 StR 189/70, BGHSt 24, 125, 130; Beschl. v. 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 f.; Beschl. v. 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2596; Urt. v. 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15, NStZ 2016, 551, 552).
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Dass er die Stellung eines Beschuldigten erlangt hat, ist hingegen nicht erforderlich (s. insgesamt BGH NStZ 2016, 551 [552]).
  • OLG Schleswig, 29.04.2021 - 2 Ws 47/21

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei der Auswertung der

    Insoweit maßgeblich ist aber eine Abwägung zwischen dem Interesse eines Betroffenen an der Einhaltung von Verfahrensvorschriften und dem Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Strafverfolgung der dem Angeklagten vorgeworfenen Delikte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15 -, bei juris).
  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dem Beschuldigten mit dem Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein schweres Verbrechen zur Last liegt (vgl. zur Berücksichtigung dieses Umstandes BGH, 2 StR 25/15 v. 17.02.2016 - NStZ 2016, 551 ; OLG Köln, 81 Ss 65/09 v. 27.10.2009 - StV 2010, 14 ) und es sich angesichts der Fortsetzung einer zunächst - auf der Grundlage der dem Vollstreckungshaftbefehl vorausgegangenen gerichtlichen Entscheidung - zulässigen Durchsuchung um einen Verstoß minderen Gewichts handelt (vgl. für eine zunächst gefahrenabwehrrechtlich zulässige Wohnungsdurchsuchung BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 , wobei aber - anders als hier - die meisten Beweismittel schon gesichtet wurden).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Dieses wird im konkreten Fall vor allem dadurch bestimmt, ob der Rechtsverstoß gutgläubig, fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde, welchen Schutzzweck die verletzte Vorschrift hat, ob der Beweiswert beeinträchtigt wird, ob die Beweiserhebung hätte rechtmäßig durchgeführt werden können und wie schutzbedürftig der Betroffene ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1971, 3 StR 189/70, BGHSt 24, 125 ff., Rn. 10ff.; BGH, Urteil vom 11. November 1998, 3 StR 181/98, BGHSt 44, 243-250, Rn. 10ff.; BGH, Urteil vom 17. Februar 2016, 2 StR 25/15, NStZ 2016, 551).
  • VG Aachen, 12.04.2024 - 7 K 1230/23

    LandwR

    vgl. zu diesem im Strafrecht entwickelten Kriterium etwa BGH Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.; für das Verwaltungsrecht u.a. Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 86 Rn. 51.
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Ausführungen dazu, ob aus diesem Sachverhalt ein Beweisverwertungsverbot resultiert (hierzu jüngst BGH NStZ 2016, 551 [552]), erübrigen sich mithin mangels Vorliegens eines Beweiserhebungsverbots.
  • OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21

    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Maßgeblich sei aber eine Abwägung zwischen dem Interesse eines Betroffenen an der Einhaltung von Verfahrensvorschriften und dem Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Strafverfolgung der dem Angeklagten vorgeworfenen Delikte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Für eine Identitätsfeststellung ist ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, erforderlich, aber auch ausreichend (BGH, Urt. v. 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15 -, juris Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der

    Im Übrigen ist eine umfassende Abwägung des Interesses der Allgemeinheit an der weiteren Strafverfolgung mit dem bei dem Betroffenen an der Einhaltung der Verfahrensvorschriften vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 2 StR 25/15, juris Rn. 20).

    Verhält es sich so, soll ein Beweisverwertungsverbot nicht greifen, weil das den Strafverfolgungsbehörden bei Beweiserhebungsverstößen anzulastende Handlungsunrecht bei normativ-wertender Betrachtung als bloßer Formalverstoß einzustufen ist und somit kein informationelles Erfolgsunrecht dergestalt bewirkt, dass den Strafverfolgungsbehörden durch die fehlerbehaftete Beweiserhebung Erkenntnisse zuwachsen, die ihnen von Rechts wegen vorenthalten werden sollen (vgl. Schneider, NStZ 2016, 551, 553, 554).

  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2023 - 12 Qs 72/23

    Wirksamkeit eines Beschlagnahmebeschlusses trotz Rechtswidrigkeit des vorherigen

  • LG Kiel, 23.03.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
  • LG Hamburg, 02.11.2022 - 711 Ns 45/22

    Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung einer Wohnung

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16

    Revision in Strafsachen: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines

  • VG Augsburg, 10.12.2019 - Au 3 K 16.1014

    Kürzung von Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union

  • AG Iserlohn, 21.09.2022 - 5 Ls 54/22
  • LG Köln, 05.03.2020 - 115 KLs 18/19
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 768/20
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