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   BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20   

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BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20 (https://dejure.org/2021,9552)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2021 - 2 StR 222/20 (https://dejure.org/2021,9552)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 2 StR 222/20 (https://dejure.org/2021,9552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit freisprechender Urteile; Anforderungen an die Beweiswürdigung in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Eine uuf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Tat der räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eine uuf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Tat der räuberischen Erpressung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793 mwN).
  • BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12

    Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.04.2003 - 4 StR 73/03

    Beweiswürdigung bei Freispruch (Aussage gegen Aussage)

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17 Rn. 8).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17 Rn. 8).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17 Rn. 8).
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 30. Januar 2019 ? 2 StR 500/18 Rn. 14; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183 mwN).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    b) Insofern folgerichtig hat die Strafkammer die Angaben der Geschädigten eingehend dahingehend geprüft, ob die Annahme, ihre Aussage sei falsch (sog. Nullhypothese, dazu vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 ? 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164), widerlegt werden kann.
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 30. Januar 2019 ? 2 StR 500/18 Rn. 14; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183 mwN).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 565/11

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung (Aussage gegen

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.02.2021 - 2 StR 222/20, bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 06.08.2020 - 1 StR 178/20 = NStZ 2021, 184; 19.05.2020 - 2 StR 7/20 = NStZ-RR 2020, 321; 13.05.2020 - 2 StR 367/19, bei juris; 07.04.2020 - 4 StR 622/19, bei juris; 12.02.2020 - 1 StR 612/19 = StV 2020, 444, 29.01.2020 - 4 StR 434/19, bei juris).

    Dabei sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der den Angeklagten belastenden Aussage, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben von besonderer Relevanz (vgl. nur BGH, Urt. v. 17.02.2021 - 2 StR 222/20, bei juris, m.w.N.).

  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben des Belastungszeugen, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21, juris Rn. 10; Urteile vom 17. Februar 2021 - 2 StR 222/20, juris Rn. 7; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20, NStZ 2021, 184 Rn. 8; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20, juris Rn. 4 mwN; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 100 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 261 Rn. 11a mwN).
  • BGH, 25.07.2023 - 6 StR 312/23

    Beweiswürdigung bei Bestreiten der Tatvorwürfe und fehlendem Vorliegen weiterer

    Die insgesamt recht knappe Aussageanalyse ist auch deshalb defizitär, weil sie sich nicht mit der Detailliertheit und Plausibilität der Aussage auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2021 - 2 StR 222/20; vom 16. Dezember 2021 - 3 StR 302/21, NStZ 2022, 372, 373).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 222/20 -, Rn. 7, juris).
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