Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5359
BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20 (https://dejure.org/2021,5359)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2021 - 4 StR 376/20 (https://dejure.org/2021,5359)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 4 StR 376/20 (https://dejure.org/2021,5359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften; Verjährungseintritt einer Einzeltat im Rahmen mehrerer in Tateinheit begangener Straftaten

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Herstellung kinderpornographischer Schriften: Verfolgungsverjährung bei unklarem Tatzeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften; Verjährungseintritt einer Einzeltat im Rahmen mehrerer in Tateinheit begangener Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20

    Herstellen kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    Die vom Generalbundesanwalt beantragte Änderung des Schuldspruchs im Fall II. 3 dahingehend, dass die Angeklagte statt des verjährten Delikts wegen nicht verjährten tateinheitlich begangenen Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB in der Fassung vom 31. Oktober 2008 schuldig ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 397/20), kann nicht erfolgen.
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    Denn durch die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wird das Revisionsgericht nicht nur an die tatsächlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch an die sie betreffende rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil gebunden (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 347/15, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    Denn durch die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wird das Revisionsgericht nicht nur an die tatsächlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch an die sie betreffende rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil gebunden (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 347/15, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    c) Dass die Angeklagte ihre Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, hindert die Berücksichtigung des Verfahrenshindernisses der Verjährung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393; Stuckenberg in LR-StPO, 27. Aufl., § 206a Rn. 18).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war.
  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war.
  • BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20

    Strafverfahren wegen Herstellens kinderpornografischer Schriften: Anwendung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
    b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht