Rechtsprechung
BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 1 StPO
Revisionsbegründung (Wirkung der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch für das Revisionsgericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften; Verjährungseintritt einer Einzeltat im Rahmen mehrerer in Tateinheit begangener Straftaten
- rewis.io
Strafverurteilung wegen Herstellung kinderpornographischer Schriften: Verfolgungsverjährung bei unklarem Tatzeitpunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften; Verjährungseintritt einer Einzeltat im Rahmen mehrerer in Tateinheit begangener Straftaten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 05.06.2020 - 100 Js 552/19
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 136
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20
Herstellen kinderpornographischer Schriften
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
Die vom Generalbundesanwalt beantragte Änderung des Schuldspruchs im Fall II. 3 dahingehend, dass die Angeklagte statt des verjährten Delikts wegen nicht verjährten tateinheitlich begangenen Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB in der Fassung vom 31. Oktober 2008 schuldig ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 397/20), kann nicht erfolgen. - BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische …
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
Denn durch die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wird das Revisionsgericht nicht nur an die tatsächlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch an die sie betreffende rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil gebunden (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 347/15, juris Rn. 30; Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28). - BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15
Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung …
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
Denn durch die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wird das Revisionsgericht nicht nur an die tatsächlichen Feststellungen zur Schuldfrage, sondern auch an die sie betreffende rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil gebunden (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 347/15, juris Rn. 30;… Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 28).
- BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
c) Dass die Angeklagte ihre Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, hindert die Berücksichtigung des Verfahrenshindernisses der Verjährung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393;… Stuckenberg in LR-StPO, 27. Aufl., § 206a Rn. 18). - BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist, …
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war. - BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14
Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt; …
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war. - BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20
Strafverfahren wegen Herstellens kinderpornografischer Schriften: Anwendung des …
Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war.