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   BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20   

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https://dejure.org/2021,4201
BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20 (https://dejure.org/2021,4201)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2021 - 5 StR 426/20 (https://dejure.org/2021,4201)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 5 StR 426/20 (https://dejure.org/2021,4201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 267 StPO
    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (mehrere in Betracht kommende Stoffe; Wahlfeststellung; Mindestfeststellungen; Schätzung; konkrete Bezeichnung des Verhaltens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 Variante 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 BtMG, §§ 29, 29a BtMG, § 29 Abs. 3 BtMG, § 200 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Mindestanforderungen an die Tatkonkretisierung; Strafzumessung im Zweifelsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 ; BtMG § 29a
    Freiheitsstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 554
  • NStZ-RR 2021, 141
  • StV 2021, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    Dies ist hier indes gerade nicht der Fall, denn unabhängig davon, ob der Angeklagte das eine oder das andere oder Teilmengen beider in Betracht kommender Betäubungsmittel erwarb, um sie gewinnbringend zu veräußern, verwirklichte er stets den Tatbestand zumindest des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; zwischen den jeweils den §§ 29, 29a BtMG unterfallenden Betäubungsmitteln wird insoweit nicht unterschieden (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).

    Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz müssen zwar grundsätzlich die Betäubungsmittel in den Urteilsgründen sowohl der Art als auch der Menge nach eindeutig bestimmt sein; steht aber fest, dass sich die Tat auf einen Stoff bezieht, der dem BtMG unterfällt, und bleibt lediglich offen, um welchen Stoff es sich konkret handelt, steht dies einem Schuldspruch wegen des in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht entgegen, ohne dass es einer Wahlfeststellung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; aA (Wahlfeststellung zwischen den jeweiligen Betäubungsmitteln): BayObLG …

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    In der Strafzumessung muss allerdings im Zweifelsfall auf das Betäubungsmittel mit der geringeren Gefährlichkeit abgestellt werden; zur Menge und zum Wirkstoffgehalt sind - wenn wie hier Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten, gegebenenfalls im Wege der Schätzung - Mindestfeststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 964 ff. mwN).
  • BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    Insoweit bestehen keine Bedenken, dass eine Verurteilung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügen könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 4 StR 640/08, StV 2010, 61).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    Die genannten Konkretisierungen waren so marginal, dass dadurch keine Veränderung der Sachlage bewirkt wurde, die für das Verteidigungsverhalten des Angeklagten von Bedeutung war (vgl. dazu BT-Drucks. 18/11277, S. 36 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233).
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    Die Tat muss sich von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 mwN; vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94, StV 1995, 287).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    Die Tat muss sich von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 mwN; vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94, StV 1995, 287).
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
    Allerdings ist sie im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass eine Verurteilung nur zulässig ist, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, dass erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfasst wird (BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - 2 StR 536/90, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1).
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