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BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 17, 19
- NJW 1955, 745
- DB 1955, 381
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88
Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten …
Soweit das Berufungsgericht eine gegenteilige Ansicht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vertritt, hat es nicht berücksichtigt, daß von dem formellen Gegenseitigkeitsverhältnis über die Fälle hinaus, in denen bei der Inkassozession die Aufrechnung mit einer Forderung gegen den Zedenten (Treugeber) auch über § 406 BGB hinaus zugelassen worden ist, nur für Fallgestaltungen abgesehen worden ist, in denen der Schuldner mit einer ihm gegen den Treugeber zustehenden Forderung gegen eine im Rahmen eines Treuhandverhältnisses begründete Forderung des Treuhänders aufrechnet und nach dem Treuhandvertrag die Abhängigkeit des Treuhänders vom Treugeber besonders stark ausgeprägt ist (BGHZ 17, 19, 23; 25, 360, 367;… BGH, Urt. v. 20. September 1962 VII ZR 90/61, WM 1962, 1174, 1175;… Urt. v. 3. November 1967 - Ib ZR 123/65, NJW 1968, 594, 595;… Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 51/73, WM 1975, 79, 80). - BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54
Enteignung einer GmbH
Dem ist der Senat in seinem Urteil vom 28.2.55 (LM BGB § 387 (15) = BB 1955, 333) beigetreten (vgl. auch BGHZ 17, 19). - BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87
Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen
Zwar besteht hinsichtlich der Anforderungen an die Rechtsnatur von Hauptforderung und Gegenforderung insoweit ein Unterschied, als die Gegenforderung, mit der der Schuldner aufrechnet, voll wirksam und fällig sein muß, die Hauptforderung, gegen die er aufrechnet, jedoch nicht fällig zu sein braucht (BGHZ 17, 19, 29).
- BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75
Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach (BGHZ 26, 31, 36;… BGH Urteil vom 4. Juli 1961 a.a.O.) klargestellt, daß die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von Kriegsgesellschaften entwickelt hat (vgl. BGHZ 17, 19, 22 m.w.Nachw.), nicht auf den Fall übertragen werden können, daß ein Unternehmen kraft freier, durch die Bedürfnisse des Erwerbslebens begründeter Entschließung eine von ihm abhängige GmbH begründet hat. - LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
Wann verjähren Gebührenforderungen?
Soweit die Aufrechnungserklärung offenbar auch künftige Forderungen des Schuldners erfassen sollte, geht sie ohnehin ins Leere, da eine Aufrechnung gegen künftige Forderungen nicht möglich ist (BGHZ 17, 19, 29f.). - BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an …
Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226). - OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten in ihrem Stellungnahmeschriftsatz vom 25. Februar 2004 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 17, 19 [29 f.]), der der Senat folgt. - BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55
Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit …
Erst der Bundesgerichtshof hat gegenüber Forderungen im wesentlichen von Kriegsgesellschaften im Sinne des § 14 Nr. 5 UmstG die Aufrechnung mit Forderungen gegen das Reich zugelassen (BGHZ 3, 316; 17, 19, 22 [BGH 17.03.1955 - II ZR 332/53]m. w. Nachw.). - BGH, 15.02.1962 - VII ZR 187/60
Rechtsmittel
Zu dieser Aufrechnung hält sich die Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere BGHZ 2, 300; 3, 316, 319 [BGH 30.10.1951 - I ZR 58/51]; 10, 205 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51]; 17, 19) f [BGH 11.03.1955 - I ZR 82/53]ür befugt.Bei Berücksichtigung dieser Umstände ist es keineswegs von der Hand zu weisen, daß sich die Klägerin trotz ihrer rechtlichen Selbständigkeit und ungeachtet der Tatsache, daß die von ihr gegebenen Darlehen nicht aus zweckgebundenen Mitteln des Reichs stammten, als eine "juristisch verselbständigte Erscheinungsform des Reichs" im Sinne der Entscheidung vom 17. März 1955 (BGHZ 17, 19, 27 [BGH 17.03.1955 - II ZR 332/53]; vgl. auch BGHZ 10, 205, 208) [BGH 03.07.1953 - I ZR 216/52] behandeln lassen muß.
In Verbindung mit den zu 1) hervorgehobenen Umständen wäre dann in der Tat zu erwägen, ob die Tätigkeit der Klägerin bei der Ausgabe von Krediten an Rüstungsunternehmen sich der einer Stelle des Reichs in dem Maße genähert hätte, daß auf sie die in BGHZ 17, 19 entwickelten Grundsätze anzuwenden, die Aufrechnung mit Rüstungsforderungen gegen ihre Darlehensansprüche mithin zuzulassen wäre.
- BGH, 08.10.1964 - VII ZR 251/62 Durch diese Ausführungen im ersten Revisionsurteil war das Kammergericht nicht gehindert, die Klägerin jedenfalls insoweit, als sie für nüstungszwecke Kredite aus Reichs mitteln gewährt hat, als ""Erscheinungsform des Reichs" zu behandeln<> Das bedeutet nicht, daß der Anspruch auf Rückzahlung eines Kredits schon deshalb einer Reichsforderung gleich stünde, weil der Kredit im Einzelfall aus Reichs mitteln stammt» Vielmehr ergibt sich auch aus dem neuen Berufungsurteil, daß die Klägerin in großem Umfange Kredite aus Mitteln des OKH ausgegeben hat und die Kreditgewährung an die Beklagte in den Bereich dieser Tätigkeit der Klägerin fällt und nicht nur einen Einzelfall darstellt» Die ser -Bereich, in dem die Klägerin als Geberin von Krediten aus Reichsmitteln auftrat, kann in Bezug auf die Aufrechnung mit Reichsforderungen besonders und anders als ihre sonstige Tätigkeit behandelt werden (vgl« BGHZ 17, 19, 27 f).
Die nicht näher begründete Auffassung der Revision, eine Aufrechnungslage habe mit Rücksicht auf das MRegG 52 nicht bestanden, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl» u a. BGHZ 17, 19, 24 f; VVA'I 1955, 659).
Insoweit fehlen die besonderen Voraussetzungen, unter denen trotz fehlender Gegenseitigkeit die Aufrechnung nach Treu und Glauben zugelassen werden kann (BGHZ 17, 19, 27 f)» 2, ) Die Anschlußrevision greift indessen auch die leststellung des Kammergerichts an, daß ein Teilbetrag des Kredits von 500, 000 RM aus Mitteln der D f l B B I f e I f l H H H H H I stamme Die hierzu erhobenen Rügen sind aber nicht begründet, a) Das Berufungsgericht stützt sich nicht bloß darauf, daß die Klägerin von der I f l M H B H B H f c auf Grund deren itefinanzierungszusage 500, 000 RM erhalten hat.
- OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung …
- BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56
Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils
- OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
Zur gesellschaftsrechtlichen Verflechtung von Unternehmen der Rüstungsindustrie …
- BGH, 10.11.1958 - II ZR 26/58
Rechtsmittel
- BGH, 22.06.1961 - VII ZR 166/60
Rechtswirkungen eines Vorbehaltsurteils
- VGH Hessen, 23.09.2004 - 8 UE 653/03
Erstattungsfähigkeit so genannter Arbeitsplatzkosten nach dem hessischen …
- BGH, 31.01.1968 - V ZR 54/65
Zahlungen eines vertraglich die Grundschuld des bisherigen Eigentümers übernommen …
- OLG Köln, 10.02.2014 - 12 U 30/13
- VG Göttingen, 18.09.1997 - 4 A 4002/95
Zur Verantwortlichkeit für Altlasten bei Rüstungsstandorten
- BGH, 25.02.1960 - VII ZR 17/59
Feindvermögensbeschlagnahme und Bürgschaft
- BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
- BGH, 28.02.1957 - VII ZR 13/56
Aufrechnung mit Kriegslieferungsansprüchen
- BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Enteignung einer Staatsbank
- BGH, 28.03.1968 - VII ZR 171/65
Widerruf eines Beratungsvertrages gemäß § 178 BGB auf Grund der Nichteintragung …
- LG Chemnitz, 30.04.2003 - 6 S 222/03
Ausschluss der Aufrechnung mit Forderungen im Insolvenzverfahren
- BGH, 06.04.1967 - III ZR 75/65
Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken - Anspruch auf eine höhere …
- BGH, 09.07.1959 - VII ZR 39/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1959 - VII ZR 32/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.12.1957 - VIII ZR 404/56
- BGH, 11.07.1957 - III ZR 40/56
Rechtsmittel
- BGH, 22.02.1956 - V ZR 99/54
Rechtsmittel
- BGH, 20.03.1962 - I ZR 180/60
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- BGH, 03.11.1960 - VII ZR 195/59
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- BGH, 07.03.1957 - VII ZR 215/56
- BGH, 06.12.1956 - II ZR 238/55
Rechtsmittel