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   BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59   

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BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59 (https://dejure.org/1959,5702)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1959 - 1 StR 52/59 (https://dejure.org/1959,5702)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1959 - 1 StR 52/59 (https://dejure.org/1959,5702)
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  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59
    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217; BGH GA 1956, 49).

    Er darf in einem solchen Falle vielmehr auch ein gefährlicheres Abwehrmittel zu Hilfe nehmen, das ihn dem Angreifer unbedingt überlegen macht und es ihm ohne eigene Gefährdung ermöglicht, den rechtswidrigen Angriff mit Sicherheit abzuschlagen und zu beendigen (vgl. BGH GA 1956, 49).

  • RG, 08.05.1929 - II 1368/28

    Auslieferung - Nachprüfung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59
    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217; BGH GA 1956, 49).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59
    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217; BGH GA 1956, 49).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59
    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217; BGH GA 1956, 49).
  • RG, 20.01.1938 - 3 D 963/37

    1. Wie weit reicht das Hausrecht des Mitinhabers einer gemeinschaftlichen Wohnung

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59
    Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217; BGH GA 1956, 49).
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