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BGH, 17.03.1959 - 5 StR 31/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 5 StR 31/59
"Häufig wird es so sein, daß nach Lage des Falles die dem Gericht zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel ausreichen, besonders wenn die Kinderaussagen nicht die Hauptgrundlage der Verurteilung bilden oder wenn sie in anderen Umständen erhebliche Unterstützung finden." (BGHSt 7, 82, 85) [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54] Das gilt vor allem für Verhandlungen vor Jugendkammern (um eine solche handelt es sich hier).Der Senat hat auf diese überlegenen Erkenntnismittel in der angeführten Entscheidung BGHSt 7, 82 im einzelnen hingewiesen.
- BGH, 10.07.1952 - 4 StR 203/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 5 StR 31/59
Deshalb wird die sorgfältige Prüfung der Zurechnungsfähigkeit bejahrter Sittlichkeitsverbrecher häufiger als sonst die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich machen (vgl. u.a. RGSt 73, 121, 122; BGH 4 StR 203/52 vom 10. Juli 1952, 4 StR 60/53 vom 30. April 1953). - BGH, 30.04.1953 - 4 StR 60/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 5 StR 31/59
Deshalb wird die sorgfältige Prüfung der Zurechnungsfähigkeit bejahrter Sittlichkeitsverbrecher häufiger als sonst die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich machen (vgl. u.a. RGSt 73, 121, 122; BGH 4 StR 203/52 vom 10. Juli 1952, 4 StR 60/53 vom 30. April 1953). - RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38
Zur Anwendung des § 51 StGB.
Auszug aus BGH, 17.03.1959 - 5 StR 31/59
Deshalb wird die sorgfältige Prüfung der Zurechnungsfähigkeit bejahrter Sittlichkeitsverbrecher häufiger als sonst die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich machen (vgl. u.a. RGSt 73, 121, 122; BGH 4 StR 203/52 vom 10. Juli 1952, 4 StR 60/53 vom 30. April 1953).