Rechtsprechung
BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 363
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81
Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein", "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet sein kann (offengelassen in BGH StV 1982, 516; bejahend BGH StV 1982, 517;… zu beiden Entscheidungen siehe die Anm. von Rudolphi aaO. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (…BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385). - BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95
Festzuhalten ist vielmehr, daß im Rahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für positives Tun jede Beihilfe - auch die sogenannte psychische - einen durch Handeln erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbar voraussetzt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2;… in dieser Richtung auch Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 15, 42 sowie Rudolphi aaO.); dieser kann freilich im Einzelfalle schon darin bestehen, daß der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitgeht oder mitfährt, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Haupttäter in seinem Tatentschluß zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben. - BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein", "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet sein kann (offengelassen in BGH StV 1982, 516; bejahend BGH StV 1982, 517;… zu beiden Entscheidungen siehe die Anm. von Rudolphi aaO. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385).
- BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92
Beihilfe durch bloße Anwesenheit
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein", "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet sein kann (offengelassen in BGH StV 1982, 516; bejahend BGH StV 1982, 517;… zu beiden Entscheidungen siehe die Anm. von Rudolphi aaO. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385). - BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93
Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen …
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein", "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet sein kann (offengelassen in BGH StV 1982, 516; bejahend BGH StV 1982, 517;… zu beiden Entscheidungen siehe die Anm. von Rudolphi aaO. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (…BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385). - BGH, 25.08.1982 - 1 StR 78/82
Psychische Beihilfe zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein", "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet sein kann (offengelassen in BGH StV 1982, 516; bejahend BGH StV 1982, 517;… zu beiden Entscheidungen siehe die Anm. von Rudolphi aaO. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (…BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385).
- OLG Köln, 20.05.2019 - 2 Ws 214/19
Ausschluss eines Rechtsanwalts an der Mitwirkung als Verteidiger in einem unter …
Handlungen, die erkennbar nicht erforderlich oder nutzlos für das Gelingen der Tat sind, reichen nicht aus, um daraus eine Beihilfe zu entnehmen (…vgl. BGH Beschluss vom 22.12.2015 - 2 StR 419/15, Rdn. 11 mwN, juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 85/95, Rdn. 7 mwN, juris). - BayObLG, 08.01.2001 - 4St RR 173/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Mittäterschaftlicher Besitz in sog. Wohnungsfällen, …
Ein bloßes Dulden der Haupttat kann nur als Beihilfe durch Unterlassen strafbar sein, wenn eine Garantenpflicht zur Abwendung der Straftat bestand (BGH StV 1995, 363 ).