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   BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98   

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BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98 (https://dejure.org/1999,6005)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1999 - 2 BJs 122/98 (https://dejure.org/1999,6005)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98 (https://dejure.org/1999,6005)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1876
  • NStZ 1999, 524 (Ls.)
  • StV 1999, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts berufen (Fortführung von BGHSt 18, 381).

    Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber nicht für erforderlich gehalten, da er die Zuständigkeitsregelung in den §§ 209, 209 a, 225 a, 269, 270, 328 Abs. 2 und § 355 StPO für ausreichend erachtete (vgl. BGHSt 18, 381).

    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Nur bei Willkür entfällt die Bindungswirkung (vgl. BGHSt 29, 216, 219).

    Vielmehr muß sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt haben, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1980 - 1 ARs 5/80
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl. NW 1992, 57).

    Bei der Beurteilung, wann die Verdachtsgründe hierfür ausreichen, hat das Gericht zwar einen gewissen Prüfungsspielraum (OLG Karlsruhe MDR 1980, 599, 600).

  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Senat weist darauf hin, daß er die Haftprüfung mit Beschluß vom 17. Februar 1999 (AK 13 und 14/98) nur bis zur Bestimmung des für die Hauptverhandlung zuständigen Gerichts dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen hat.
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die Feststellungen des Landgerichts lassen eine organisierte Willensbildung, der sich die Mitglieder eines in Deutschland auf gewisse Dauer bestehenden Personenzusammenschlusses unterworfen hätten, weder in der einen noch in der anderen Form erkennen (vgl. BGHSt 31, 239, 240).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    b) Nach dem vom Landgericht zugrunde gelegten Sachverhalt fehlt es zudem offensichtlich an einer innerhalb Deutschlands zumindest in Form einer Teilorganisation (vgl. BGHSt 30, 328) bestehenden Vereinigung, deren Zwecke darauf gerichtet sind, in § 129 a Abs. 1 StGB genannte Straftaten zu begehen.
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung eines zeitintensiven Zwischenverfahrens in Kauf genommen, daß auch ein Gericht über den hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines Verbrechens nach § 129 a StGB befindet, dem die Verhandlung und Entscheidung über diese Zuwiderhandlungen nicht übertragen ist und dem infolgedessen die Spezialkenntnisse fehlen, die für die tatsächliche und rechtliche Würdigung notwendig sind (vgl. BGHSt 29, 341, 348).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83

    Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
  • LG Göttingen, 21.04.1988 - 11 Qs 103/88
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Senat braucht nicht generell zu entscheiden, ob die Anfechtung von Eröffnungsentscheidungen in § 210 StPO abschließend geregelt ist (so mit gewichtigen Gründen Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 210 Rdn. 4 - 6; Giesler, Der Ausschluß der Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen im Strafverfahren, S. 254 - 263), oder ob in Ausnahmefällen die Staatsanwaltschaft den Eröffnungsbeschluß mit einfacher Beschwerde gemäß § 304 StPO anfechten kann, wenn dieser unwirksam oder mit schweren Fehlern behaftet ist, was z. B. bei willkürlicher Eröffnung vor einem sachlich höheren Gericht angenommen wird (LG Göttingen NStZ 1989, 88; Meyer-Goßner NStZ 1989, 89, 90; Tolksdorf in KK 4. Aufl. § 210 Rdn. 4; Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 210 Rdn. 1; eine Beschwerde auch des Angeklagten halten Paeffgen in SK-StPO § 210 Rdn. 4, 5 und 9 m. w. Nachw. und Julius in HK § 210 Rdn. 6 für zulässig).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl. NW 1992, 57).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85

    Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung

  • OLG Karlsruhe, 06.05.1987 - 4 Ws 101/87

    Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer als erkennendes Gericht des ersten

  • OLG Schleswig, 31.03.1981 - 1 Ws 81/81
  • LG Hannover, 11.11.1982 - 30 A 20/82
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1999 - 2 BJs 122/98-1 -.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1999 - 2 BJs 122/98-1 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    BGH, Beschl. vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98 - 1 3 ARs 2/99 OLG Düsseldorf LG Dortmund.

    2 BJs 122/98 - 1 3 ARs 2/99.

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00

    Bindungswirkung einer willkürlichen Verweisung

    Die Vorlage ist gemäß §§ 14, 19 StGB zulässig, denn diese Vorschriften sind nicht nur bei Streitigkeiten über die örtliche Zuständigkeit, sondern - analog - auch bei negativen sachlichen Kompetenzkonflikten anwendbar, die dadurch entstehen, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (hierzu eingehend BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 14 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

    Diese Bindungswirkung entfällt jedoch nach einhelliger Ansicht, wenn sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt hat, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219; BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 270 Rn. 20).

  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (Senatsentscheidungen vom 21.07.2006 - 2 Ws 345/06, 09.12.05 - 2 Ws 595/05, 30.05.1995 - 2 Ws 215/95 - und 28.11.2000 - 2 Ws 631/00 - BGH NStZ 1999, 524 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, StV 1998, 558 S.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1927 311, StV 1996, 533; OLG Düsseldorf JMBl. NW.
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (Senatsentscheidungen vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 = NStZ-RR 2009, 117 = StraFo 2009, 112, 05.12.2008 - 2 Ws 612/08, 21.07.2006 - 2 Ws 345/06, 09.12.05 - 2 Ws 595/05, 30.05.1995 - 2 Ws 215/95 - und 28.11.2000 - 2 Ws 631/00 - BGH NStZ 1999, 524 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, StV 1998, 558 S.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1927 311, StV 1996, 533; OLG Düsseldorf JMBl. NW.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 5 Ws 190/01

    Haftbeschwerde; Sperrwirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts;

    Entgegen der Auffassung des Verteidigers entfaltet der auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1999 - 2 BJs 122/98 - 1 - ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - keine Sperrwirkung für den Erlass eines neuen Haftbefehls gegen den Angeklagten.
  • OLG Köln, 25.02.2004 - 2 Ws 79/04

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, in denen eine entsprechende Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf negative sachliche Zuständigkeitsstreitigkeiten bejaht wird, stehen jeweils unter der Einschränkung, dass kein anderer Ausweg gegeben sein darf und deshalb die Gefahr des Stillstandes des Verfahrens bestehen würde (BGHSt 18, 381, 384; BGHSt 45, 26, 28 = NStZ 1999, 524 (LS) m. Anm. Franke; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 14 Rdnr. 2; Weidemann, wistra 2000, 45, 46f.).
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