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   BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04   

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https://dejure.org/2004,10295
BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04 (https://dejure.org/2004,10295)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2004 - 2 StR 44/04 (https://dejure.org/2004,10295)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04 (https://dejure.org/2004,10295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs bei neuer Würdigung der Umstände einer Vergewaltigung; Würdigung der widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten über die Einwilligung in den Geschlechtsverkehr durch das Opfer

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 343 Abs. 2 § 345 Abs. 1
    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung eines unvollständigen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04
    Kleine Fehler schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 60; siehe auch Beschluß vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 33/94

    Oberstes Gericht - Erstinstanzliche Verfahren - Gerichte verschiedener Ordnung -

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04
    Kleine Fehler schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 60; siehe auch Beschluß vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Die Revisionsbegründungsfrist wurde für den Angeklagten W. weder dadurch erneut in Gang gesetzt, dass seinen Verteidigern das Urteil vorsorglich (mit ausdrücklichem Hinweis auf einen allein den Angeklagten B. betreffenden, möglichen Zustellungsmangel) zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zugestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 4 StR 286/06, NStZ 2007, 53; Beschluss vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, NStZ-RR 2005, 261; Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60), noch dadurch, dass eine erste wirksame Zustellung des Urteils an den Verteidiger des Angeklagten B. möglicherweise erst für den 4. Mai 2009 belegt ist.
  • BGH, 27.08.2014 - 5 StR 181/14

    Untreue durch das "Parken" von Geldern in einer "schwarzen Kasse" (Abfluss der

    Die noch vorhandenen Abweichungen der zugestellten Urteilsausfertigung von dem Urteilsoriginal betreffen lediglich "kleine Fehler", die den Sinngehalt der fraglichen Urteilspassagen nicht berühren und die deshalb der Wirksamkeit der Urteilszustellung nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, StraFo 2004, 238, und vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60).
  • OLG Celle, 30.09.2015 - 2 Ss 161/15

    Wirksamkeit der Zustellung einer unvollständigen Urteilsausfertigung

    Kleine Fehler, die nur unwesentliche Einzelheiten betreffen, schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 69; BGH Beschl. v. 17.3.2004, 2 StR 44/04, NJW-RR 2005, 261 ff.).
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