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   BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05   

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BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05 (https://dejure.org/2006,3278)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2006 - 1 StR 577/05 (https://dejure.org/2006,3278)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05 (https://dejure.org/2006,3278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 51 Abs. 1 BZRG; § 354 Abs. 1 a StPO; Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 46 StGB
    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung); Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG; Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene Rechtsfolge; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Aufklärungsrüge im Falle der Notwendigkeit einer Wertung des Inhalts der Beweisaufnahme bei der Prüfung der Aufklärungsrüge; Möglichkeit der Entstehung einer Aufklärungspflicht aus Hinweisen in den Akten; Notwendigkeit von Beweiserhebungen im ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; St... PO § 253 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; BZRG § 46; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e, Abs. 3; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 3 nF; ; BZRG § 47; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; JGG § 17 Abs. 2; ; JGG § 18 Abs. 2; ; JGG § 32 S. 1; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 223a Abs. 1 aF; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 2 § 337 Abs. 1
    Umfang des Verwertungsverbots bei § 51 BZRG; Aufklärungsrüge und Wertung des Inhalts der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 587
  • StV 2006, 522
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 213/04

    Bemessung der Jugendstrafe (Strafzumessung; Erziehungsgedanke; Sühnegedanke bei

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Unter Anwendung von § 32 S. 1 JGG für alle drei Taten hat die Jugendkammer rechtsfehlerfrei allein wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängt (vgl. Senat, Urt. vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und 2).

    Dagegen ist aus Rechtsgründen nichts zu erinnern, da mit fortschreitendem Alter des Täters dem Erziehungsgedanken ein immer geringeres Gewicht zukommen kann (Senat, Urt. vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04).

  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Obgleich dies auf den ersten Blick nur schwer nachvollziehbar erscheint - zumal gerade dann, wenn es nur um die zeitliche Einordnung einer Tat in einen historischen Zusammenhang (Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt) geht -, lässt die zwingende gesetzliche Regelung in § 51 Abs. 1 i.V.m. §§ 46, 47 BZRG keine andere Auslegung zu (BGH NJW 2005, 1813).

    Ob die Beurteilung der Angemessenheit allein aufgrund der Urteilsgründe möglich ist oder ob es etwa in besonderem Maße auf den persönlichen Eindruck vom Angeklagten ankommt und deshalb die Aufhebung des Strafausspruchs und die Zurückverweisung der Sache geboten ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH NJW 2005, 1813, 1814).

  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Dabei würdigt der Senat auch den - von der Kammer nicht ausdrücklich erwogenen - Umstand, dass bei Sexualstraftaten zum Nachteil junger Opfer der bloße Zeitablauf seit der Tat als begünstigender Strafzumessungsumstand weniger Gewicht hat (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Auch der Umstand, dass die Vorstrafe von der Verteidigung offenbart (UA S. 21) und immer wieder angesprochen worden ist (UA S. 49), macht sie nicht verwertbar (BGHSt 27, 108, 109 f.).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Auch im Übrigen haben sich keine weiteren Beweiserhebungen aufgedrängt, da das Beweisergebnis zu den Tatzeiten - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - hinreichend gesichert ist (vgl. dazu BGH StV 1996, 249).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Unter Anwendung von § 32 S. 1 JGG für alle drei Taten hat die Jugendkammer rechtsfehlerfrei allein wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängt (vgl. Senat, Urt. vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und 2).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Unter Anwendung von § 32 S. 1 JGG für alle drei Taten hat die Jugendkammer rechtsfehlerfrei allein wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängt (vgl. Senat, Urt. vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und 2).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    diesbezüglich Verjährung eingetreten ist (zur Berücksichtigungsfähigkeit verjährter Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - Senat, Beschluss vom 14. März 2000 - 1 StR 65/00; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20).
  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses -

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Auch wenn sie für die Beurteilung des Schuldgehalts von wesentlicher Bedeutung sind, müssen derartige Umstände gleichsam ausgeblendet werden (BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
    Nach § 354 Abs. 1a StPO soll von einer Aufhebung des Urteils auch dann abgesehen werden, wenn das Revisionsgericht die verhängte Strafe trotz des Rechtsfehlers bei ihrer Zumessung im Ergebnis für angemessen hält, selbst wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (BGH NJW 2005, 913, 914; Maier/Paul NStZ 2006, 82 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2000 - 1 StR 65/00

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 26.10.1982 - 5 StR 708/82

    Zur Geeignetheit einer vergangenen Strafverbüßung den Angeklagten von seiner

  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84

    Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Der Senat hält die ausgesprochenen Verwarnungen und die vorbehaltenen Strafen nach dem rechtsfehlerfrei festgestellten Zumessungssachverhalt in den durch §§ 331 Abs. 1, 358 Abs. 2 Satz 1 StPO gezogenen Grenzen für angemessen (§ 354 Abs. 1a Satz 1 StPO; BGH NStZ 2005, 913, 914; 2006, 587 f.).
  • BayObLG, 20.03.2024 - 204 StRR 77/24

    Anwesenheit des Angeklagten, Verfahrensrüge, Berufung der Staatsanwaltschaft,

    Wie der Senat aufgrund der zulässig erhobenen Verfahrensrüge des Angeklagten durch einen Blick in die Akten selbst ergänzend feststellen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.03.2006 - 1 StR 577/05 -, NStZ 2006, 587, juris Rn. 5; Urteil vom 04.03.1987 - 3 StR 623/86 -, juris Rn. 4; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 -, juris Rn. 13; s.a. Thüringer OLG, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 Ss 193/05 -, NStZ-RR 2006, 278, juris Rn. 32), ergibt sich auch aus der Verfügung des Vorsitzenden der Berufungskammer über die Bestimmung des Hauptverhandlungstermins und über die Ladung zu diesem kein Hinweis darauf, dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    - In einem Beschluss vom 17. März 2006, der die Verurteilung eines zur Tatzeit 19- bzw. 20-jährigen und zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung 36 Jahre alten Angeklagten zu einer achtjährigen Jugendstrafe betraf, sah der 1. Senat keinen Rechtsfehler darin, dass das Tatgericht dem Erziehungsgedanken nur untergeordnete Bedeutung beigemessen hatte (BGH, Beschluss vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Der Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO steht nicht entgegen, dass nicht festgestellt werden kann, dass der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (vgl. BTDrucks. 15/3482 S. 21 f.; BGH NJW 2005, 913, 914; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass es hier im Einzelfall besonders auf den persönlichen Eindruck vom Angeklagten ankäme (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05; BGH NJW 2005, 1813, 1814).

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17; Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat; vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Deshalb hat der Gesetzgeber auch die besondere Verjährungsregelung in § 78b StGB getroffen (vgl. BGH NStZ 2006, 393; 2006, 587, 588; NJW 2000, 748, 749; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437).
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    Wie der Senat ergänzend aufgrund der zulässigen Aufklärungsrüge durch einen Blick in die Akten feststellen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.03.2006 - 1 StR 577/05 -, NStZ 2006, 587, juris Rn. 5; Urteil vom 04.03.1987 - 3 StR 623/86 -, juris Rn. 4; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 -, juris Rn. 13; s.a. Thüringer OLG, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 Ss 193/05 -, NStZ-RR 2006, 278, juris Rn. 32), erfolgte ein gleichlautender Hinweis des Berufungsgerichts nochmals, nachdem sich der Angeklagte mit am 22.05.2023 eingegangenem Schreiben persönlich mit dem Berufungsgericht in Verbindung gesetzt und darum gebeten hatte, ihm die Möglichkeit zu geben, ein Visum zur Teilnahme an der Sitzung zu erhalten.
  • BGH, 27.10.2009 - 3 StR 404/09

    Angemessene Rechtsfolge (Jugendstrafe; Zurückhaltung des Revisionsgerichts;

    Diese Vorschrift gilt zwar grundsätzlich auch bei der Prüfung der Angemessenheit einer Jugendstrafe (vgl. BGH NStZ 2006, 587 f.); allerdings ist insoweit aufgrund der Besonderheiten bei der Zumessung einer jugendrechtlichen Sanktion eine gewisse Zurückhaltung des Revisionsgerichts geboten (so zu Recht Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 26 g).
  • LG Ravensburg, 25.01.2016 - 2 Ns 41 Js 10390/14

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

    Der Anordnungsgrund der Schwere der Schuld ist nicht auf die in § 74 II GVG genannten Delikte beschränkt; auch andere schwere Straftaten wie gravierende Sexualdelikte oder erhebliche Raub- bzw. Erpressungstaten können die Verhängung einer Jugendstrafe allein wegen Schwere der Schuld rechtfertigen (BGH NStZ 2016, 102; 2013, 658; 2006, 587 f.; MünchKommStGB/Radtke, 2. Aufl., § 17 JGG Rn 67 mwN; zu auszuscheidenden Vergehen BGH StV 2005, 66; zusf. Laue NStZ 2016, 104).

    Schon nach bisheriger Rspr. kommt dem Erziehungsgedanken mit fortschreitendem Alter des Täters eine immer geringere Bedeutung (BGH v. 31.8.2004 -1 StR 213/04; BGH NStZ 2006, 587 f.) und bei im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten allenfalls geringes Gewicht zu (BGH NStZ 2016, 101 mwN).

  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Weiterhin hat die Kammer berücksichtigt, dass angesichts des Zeitabstandes zwischen Tat und Verurteilung dem Erziehungsgedanken bei der Strafzumessung ein immer geringeres Gewicht zukommt (vgl. BGH, NStZ 2006, 587).
  • BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06

    Angemessene Rechtsfolge (eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts in

  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 224/06

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten

  • LG Kassel, 18.06.2020 - 1 KLs 4760 Js 46916/19
  • LG Kassel, 18.06.2020 - 1 KLs
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