Rechtsprechung
BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 und 4 AO; § 18 UStG; § 46 StGB; § 47 StGB; § 21 StGB; § 344 StPO
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung; Hinterziehungszinsen; Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht); Strafzumessung bei Tatserien im Fall der Umsatzsteuerhinterziehung (kurze Freiheitsstrafe statt ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Kriterien zur Bemessung von verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteilen bei einer Hinterziehung von Umsatzsteuern i.F.e. unrichtigen oder unterlassenen Umsatzsteuervoranmeldung; Bestimmung des tatbestandsmäßigen Erfolgs einer sog. Steuerhinterziehung auf Zeit im ...
- Judicialis
UStG § 18 Abs. 1; ; UStG § 18 Abs. 3; ; UStG § 18 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 2; ; AO § 238 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kriterien zur Bemessung von verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteilen bei einer Hinterziehung von Umsatzsteuern i.F.e. unrichtigen oder unterlassenen Umsatzsteuervoranmeldung; Bestimmung des tatbestandsmäßigen Erfolgs einer sog. Steuerhinterziehung auf Zeit im ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Hinterziehung von Umsatzsteuer: Umfang der verkürzten Steuern bei Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Tatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Tatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerhinterziehung Falscher Umsatzsteuer-Jahreserklärung kommt im Verhältnis zu vorangegangenen falschen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein selbstständiger steuerstrafrechtlicher Unrechtsgehalt zu
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung und Umsatzsteuervoranmeldung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Umsatzsteuer - Steuerhinterziehung auf Zeit - Umfang der verkürzten Steuern
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 221
- NJW 2009, 1979
- NStZ 2009, 510
- NStZ-RR 2010, 161
- StV 2009, 643
- DB 2009, 1236
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (26)
- BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit"; erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung "auf Dauer" (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 2002, 185).Zwar entspricht der durch eine Steuerverkürzung "auf Zeit" verursachte Verspätungsschaden der Höhe nach dem Zinsverlust, der sich nach der Rechtsprechung nach Maßgabe der Vorschriften über die Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO) mit 0, 5 Prozent des nicht rechtzeitig festgesetzten Steuerbetrages pro Monat errechnet (BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; ebenso BayObLG …
Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen möglicherweise abweichende Aussagen getroffen hat (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1997, 262, 263; wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; freilich jeweils unter Bezugnahme auf BGHSt 38, 165 und BGH wistra 1996, 105, aus denen sich lediglich eine Differenzierung in eine Steuerverkürzung auf Zeit und eine solche auf Dauer ergeben könnte), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
Denn das Landgericht hat bei der Strafzumessung auch nicht in den Blick genommen, ob es das Handlungsziel des Angeklagten war, die zunächst bewirkte Hinterziehung "auf Zeit" später in eine solche "auf Dauer" übergehen zu lassen (vgl. BGHSt 43, 270, 276).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, stehen Steuerhinterziehungen wegen der Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe wahrheitsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen und solche, bezogen auf die Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung, auch dann im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander, wenn sie dasselbe Kalenderjahr betreffen (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH wistra 2005, 66; 2005, 145, 146; 2005, 228, 229).Deshalb ist die Steuerhinterziehung aufgrund der Verletzung der Pflicht zur (rechtzeitigen) Abgabe einer wahrheitsgemäßen Umsatzsteuerjahreserklärung auch nicht mitbestrafte Nachtat, wenn der Täter bereits wegen Verletzung seiner Pflicht zur (rechtzeitigen) Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar ist (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH NStZ 1996, 136, 137).
Wegen der engen Verzahnung der umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten, die sich jeweils auf dasselbe Kalenderjahr beziehen, ist das Tatgeschehen bei der Umsatzsteuerhinterziehung auch im Hinblick auf die unrichtigen oder pflichtwidrig nicht abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig erst dann endgültig abgeschlossen, wenn diejenige Steuerhinterziehung beendet ist, die durch Nichteinreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung oder durch Abgabe einer unrichtigen Jahreserklärung begangen worden ist; lediglich diese Steuerhinterziehung ist im Zeitpunkt ihrer Vollendung zugleich beendet (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH NJW 1989, 2140, 2141; BGH wistra 1991, 215, 216).
Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen möglicherweise abweichende Aussagen getroffen hat (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1997, 262, 263; wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; freilich jeweils unter Bezugnahme auf BGHSt 38, 165 und BGH wistra 1996, 105, aus denen sich lediglich eine Differenzierung in eine Steuerverkürzung auf Zeit und eine solche auf Dauer ergeben könnte), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
- BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, stehen Steuerhinterziehungen wegen der Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe wahrheitsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen und solche, bezogen auf die Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung, auch dann im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander, wenn sie dasselbe Kalenderjahr betreffen (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH wistra 2005, 66; 2005, 145, 146; 2005, 228, 229).Die vorsätzliche Verletzung mehrerer umsatzsteuerlicher Erklärungspflichten für ein und dasselbe Kalenderjahr gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum selben geschichtlichen Ereignis und ist damit Teil derselben Tat im prozessualen Sinn im Sinne des § 264 StPO (BGHSt 49, 359).
Im Hinblick auf die Teilidentität im Unrechtsgehalt zwischen unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und der dasselbe Jahr betreffenden Jahreserklärung wird aber das Tatgericht im Regelfall - schon aus Gründen der Vereinfachung - in Verfahren dieser Art gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung entweder auf die falsche Umsatzsteuerjahreserklärung oder die unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen beschränken können (vgl. BGHSt 49, 359, 365).
- BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Jede Steueranmeldung hat einen eigenständigen Erklärungswert, der auch durch die Zusammenfassung in der Jahreserklärung nicht deckungsgleich wird (BGH NStZ 1996, 136, 137).Deshalb ist die Steuerhinterziehung aufgrund der Verletzung der Pflicht zur (rechtzeitigen) Abgabe einer wahrheitsgemäßen Umsatzsteuerjahreserklärung auch nicht mitbestrafte Nachtat, wenn der Täter bereits wegen Verletzung seiner Pflicht zur (rechtzeitigen) Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar ist (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH NStZ 1996, 136, 137).
Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen möglicherweise abweichende Aussagen getroffen hat (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1997, 262, 263; wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; freilich jeweils unter Bezugnahme auf BGHSt 38, 165 und BGH wistra 1996, 105, aus denen sich lediglich eine Differenzierung in eine Steuerverkürzung auf Zeit und eine solche auf Dauer ergeben könnte), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung des Tatgerichts ist aber dann zulässig und geboten, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen oder gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; st. Rspr.).Angesichts der im wesentlichen gleich gelagerten Fälle, bei der die Bildung einer gesonderten Gesamtgeldstrafe fern liegt (vgl. BGH NStZ 2001, 311), erwecken sie den Eindruck, dass das Tatgericht nur deshalb von einer an sich schuldangemessenen Gesamtfreiheitsstrafe von über zwei Jahren abgesehen hat, damit die Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden konnte; das aber wäre rechtlich zu beanstanden (vgl. BGHSt 29, 319, 321).
- BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00
Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Denn in solchen Fällen ist nicht allein der jeweils durch die Einzeltat verursachte Schaden maßgeblich für die Bemessung der Einzelstrafe; vielmehr muss auch bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick genommen werden (BGH NStZ 2001, 311; NStZ 2004, 554).Angesichts der im wesentlichen gleich gelagerten Fälle, bei der die Bildung einer gesonderten Gesamtgeldstrafe fern liegt (vgl. BGH NStZ 2001, 311), erwecken sie den Eindruck, dass das Tatgericht nur deshalb von einer an sich schuldangemessenen Gesamtfreiheitsstrafe von über zwei Jahren abgesehen hat, damit die Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden konnte; das aber wäre rechtlich zu beanstanden (vgl. BGHSt 29, 319, 321).
- BGH, 21.01.1998 - 5 StR 686/97
Steuerhinterziehung wegen Nichtvorlage schuldlos verbrannter Unterlagen aus dem …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Zwar entspricht der durch eine Steuerverkürzung "auf Zeit" verursachte Verspätungsschaden der Höhe nach dem Zinsverlust, der sich nach der Rechtsprechung nach Maßgabe der Vorschriften über die Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO) mit 0, 5 Prozent des nicht rechtzeitig festgesetzten Steuerbetrages pro Monat errechnet (BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; ebenso BayObLG …Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen möglicherweise abweichende Aussagen getroffen hat (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1997, 262, 263; wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; freilich jeweils unter Bezugnahme auf BGHSt 38, 165 und BGH wistra 1996, 105, aus denen sich lediglich eine Differenzierung in eine Steuerverkürzung auf Zeit und eine solche auf Dauer ergeben könnte), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04
(Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, stehen Steuerhinterziehungen wegen der Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe wahrheitsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen und solche, bezogen auf die Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung, auch dann im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander, wenn sie dasselbe Kalenderjahr betreffen (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH wistra 2005, 66; 2005, 145, 146; 2005, 228, 229).Dem Umstand, dass die umsatzsteuerlichen Pflichten zur Abgabe für das jeweilige Kalenderjahr eng verzahnt sind und im Ergebnis der Durchsetzung desselben Steueranspruchs dienen, ist bei gleichzeitiger Aburteilung bei der Gesamtstrafbildung Rechnung zu tragen (BGH wistra 2005, 145, 147).
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Lediglich zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen bedarf es sachverständiger Hilfe, wenn es hierüber nicht aufgrund eigener Sachkunde befinden kann (BGHSt 43, 66, 77; BGH StV 1999, 309, 310).bb) Ob eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit - und zwar "bei Begehung der Tat" - vorliegt, hat das Tatgericht im Wege einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 43, 66, 78).
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04
Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Verurteilung wegen Hinterziehung von Umsatzsteuern Vorsteuern, die der Täter zur Verheimlichung seiner Taten nicht geltend gemacht hat, im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind (BGH wistra 2005, 144, 145). - BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen; …
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
- BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung - …
- BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08
Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …
- BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03
Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten; …
- BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen …
- BGH, 10.08.1988 - 3 StR 246/88
Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerminderung - Steuerhinterziehung - Zustimmung der …
- OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer …
- BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04
Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen …
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
- BGH, 21.12.2006 - 3 StR 436/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (nicht pathologische …
- BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung; …
- BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90
Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat
- BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
- BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
- BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98
Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden …
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch …
Zu beurteilen ist, ob der Täter defektbedingt motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (vgl. BGH…, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53 Rn. 25;… Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 Rn. 4; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221 Rn. 15 ff. mwN). - BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit'; erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung "auf Dauer' (vgl. Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 33, BGHSt 53, 221, 228 mwN).Bei der Verkürzung von Umsatzsteuern durch Voranmeldungen einerseits und durch die entsprechende unrichtige Jahreserklärung desselben Kalenderjahres andererseits handele es sich deshalb um materiellrechtlich selbständige Taten im Sinne des § 53 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 271/04, wistra 2005, 145, 146 und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 28, BGHSt 53, 221, 226; jeweils mwN).
Sie sei daher auch nicht mitbestrafte Nachtat, wenn der Täter sich bereits wegen Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar gemacht habe (vgl. BGH aaO Rn. 29, BGHSt 53, 221, 227).
Im Hinblick auf die Teilidentität im Unrechtsgehalt zwischen unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und der dasselbe Jahr betreffenden Jahreserklärung werde aber das Tatgericht im Regelfall - schon aus Gründen der Vereinfachung - in Verfahren dieser Art gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung entweder auf die falsche Umsatzsteuerjahreserklärung oder die unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen beschränken können (vgl. BGH aaO Rn. 32, BGHSt 53, 221, 228 mwN).
Auch wird die Fälligkeit rückständiger Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Fälligkeit eines sich eventuell aus der Jahreserklärung ergebenden Unterschiedsbetrages zu Gunsten des Finanzamts nicht berührt (§ 18 Abs. 4 Satz 3 UStG, vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 26, BGHSt 53, 221, 225 f. sowie Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand April 2015, § 18 Rn. 73 und Grommes aaO).
Selbst wenn durch unrichtige Voranmeldungen bereits der Nominalbetrag der Steuer verkürzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221), bewirken diese zunächst nur eine Steuerverkürzung "auf Zeit' (s.o., vgl. BGH aaO Rn. 33, BGHSt 53, 221, 228;… Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 387).
- BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10
Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei …
Dafür gilt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221, 223): Bei der Frage, ob eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit "erheblich" i.S.d. § 21 StGB ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Tatgericht ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen zu beantworten hat.
- BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15
Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …
Die Steuerhinterziehung im Festsetzungsverfahren ist ebenfalls zugleich Erfolgsdelikt und Gefährdungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 37, BGHSt 53, 221, 229; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08 Rn. 22, BGHSt 53, 99, 106). - BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens; …
Das Landgericht hat dies unter Berücksichtigung des § 47 Abs. 1 StGB rechts- und ermessensfehlerfrei mit dem Vorliegen einer Tatserie begründet und die hierfür maßgeblichen Grundsätze (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554; vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1984) in den Blick genommen. - BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht …
Sie lässt vielmehr besorgen, dass das Landgericht sich nicht an den strafzumessungsrelevanten Umständen nach § 46 StGB ausgerichtet hat, sondern sich allein von dem Bestreben hat leiten lassen, die Gesamtfreiheitsstrafe in jedem Fall noch zur Bewährung aussetzen zu können; das aber wäre rechtlich zu beanstanden (BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1984;… vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, BGHR StGB, § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3 und vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321). - BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18
Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf …
Denn aus der Umsatzsteuerjahreserklärung ergab sich eine - zu niedrige - Zahllast; mit ihrem Eingang war eine zu geringe Umsatzsteuerschuld festgesetzt (§ 370 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 168 Satz 1, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 3 Satz 1, § 2 Abs. 1 UStG; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 31, BGHSt 53, 221;… Beschlüsse vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 29 …und vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88 Rn. 6, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 1). - BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
cc) Bei Tatserien ist zudem nicht allein der jeweils durch die Einzeltat verursachte Verkürzungsumfang maßgeblich für die Bemessung der Einzelstrafe; vielmehr muss auch bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamthinterziehungsumfang in den Blick genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, Rn. 48, BGHSt 53, 221, 232 mwN und Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, NZWiSt 2012, 112;… vgl. auch Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 24).Allerdings kann bei Tatserien der durch die Einzeltat verursachte Verkürzungsumfang gegenüber der systematischen Vorgehensweise zur Erreichung einer Gesamthinterziehung dergestalt in den Hintergrund treten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270 sowie Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, Rn. 48, BGHSt 53, 221, 232 und Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, wistra 2012, 151), dass Schwankungen bei den Verkürzungsbeträgen im Rahmen der fortgesetzten Tatbegehung bei der Bemessung der Einzelstrafen keine erhebliche Bedeutung mehr zukommt.
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …
Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls davon aus, dass es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine Blankettstrafnorm handelt, die durch die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung BGHSt 53, 45 noch BGHSt 34, 272 ; 47, 138 ; 53, 221 ; offen gelassen in BGHSt 37, 266 ). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …
Zwar stellt allein die bloße Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung keinen strafmildernden Umstand dar (vgl. zur Möglichkeit der Berichtigung im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, Rn. 40 ff., BGHSt 53, 221, 230). - LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18
Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg
- BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
- OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
- BFH, 05.08.2010 - V R 13/09
Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO - …
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, …
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10
Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei …
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
- LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
- BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe …
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …
- BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und …
- BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12
Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten …
- AG Kiel, 27.11.2014 - 48 Ls 1/14
Berichterstattung über den Erwerb einer Steuer-CD - Sperrgrund für die …
- OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der …
- BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und …
- VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde …
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …
- BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
- BGH, 29.11.2011 - 1 StR 459/11
Umsatzsteuerhinterziehung (Scheinrechnungen; besonders schwerer Fall); …
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
- BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17
Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl …
- BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12
Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und …
- LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20
Urteil gegen Pathologen rechtskräftig
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 420/10
Strafurteil wegen Steuerhinterziehung: Bezifferung der Steuerverkürzung bei …
- LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
- BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei …
- LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09
Amtsträgereigenschaft von leitenden Angestellten einer behördenähnlichen …
- KG, 03.12.2015 - 1 Ws 82/15
Untersuchungshaftfortdauer: Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung …
- LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
- KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10
Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit …
- BGH, 23.02.2011 - 1 StR 427/10
Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge (Wochenfrist); Strafzumessung …
- LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20
Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als …
- LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
- LG Kiel, 03.06.2011 - 3 KLs 13/09
Vorteilsgewährung durch Versendung von Weihnachtspräsenten an Amtsträger als …
- LG Paderborn, 04.04.2011 - 3 Ns 23/11
Der Steuerstraftatbestand ist bei Anmeldesteuern vollendet mit fehlender Tätigung …
- LG Essen, 08.05.2014 - 32 KLs 7/14
Steuerhinterziehung mittels gefälschter Einkaufsrechnungen