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   BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08   

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https://dejure.org/2010,2331
BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08 (https://dejure.org/2010,2331)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2010 - IV ZR 144/08 (https://dejure.org/2010,2331)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2010 - IV ZR 144/08 (https://dejure.org/2010,2331)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2111 BGB, § 2 VermG, § 3 VermG
    Eigentümerstellung des Nacherben hinsichtlich eines an Vorerbin vermögensrechtlich rückübertragenen Grundstücks

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2111; VermG §§ 2, 3
    Eigentum des Nacherben an während der Vorerbschaft vermögensrechtlich rückübertragenem Grundstück

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigentum eines Nacherben an einem aufgrund des Vermögensgesetzes dem Vorerben zurück übertragenen, ursprünglich im Eigentum des Erblassers stehenden Grundstückes mit Eintritt des Nacherbfalls; Nacherbe als Eigentümer eines einem Vorerben aufgrund Vermögensgesetzes ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Surrogation; Ersetzung; Übergang eines an den Vorerben restituierten Grundstücks auf Nacherben

  • rewis.io

    Eigentümerstellung des Nacherben hinsichtlich eines an Vorerbin vermögensrechtlich rückübertragenen Grundstücks

  • ra.de
  • rewis.io

    Eigentümerstellung des Nacherben hinsichtlich eines an Vorerbin vermögensrechtlich rückübertragenen Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2111 Abs. 1
    Eigentum eines Nacherben an einem aufgrund des Vermögensgesetzes dem Vorerben zurück übertragenen, ursprünglich im Eigentum des Erblassers stehenden Grundstückes mit Eintritt des Nacherbfalls; Nacherbe als Eigentümer eines einem Vorerben aufgrund Vermögensgesetzes ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Vor-/Nacherbschaft bezüglich vormals enteignetem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 872
  • FamRZ 2010, 892
  • Rpfleger 2010, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Eine durch den Erblasser vererbbare Vermögensposition kann auch nicht darin gesehen werden, dass bezüglich des Eigentums bei ihm noch "eine rechtlich geschützte Keimzelle" vorhanden gewesen sei (BGHZ 157, 379, 385 zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich; BGH Urteil vom 20. Juni 2007 - XII ZR 32/05 - FamRZ 2007, 1307 Tz. 12).

    Der sich aus dem Vermögensgesetz ergebende Rückerstattungsanspruch entsteht unmittelbar und originär in der Person des Berechtigten, hier der Vorerbin (vgl. BGHZ 157, 379, 386; BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 aaO Tz. 17).

    Die alte Eigentumslage wird nicht "ex tunc" wieder hergestellt, sondern das Vermögensgesetz begründet lediglich "ex nunc" einen in die Zukunft gerichteten Rückübertragungsanspruch (BGHZ 157, 379, 388 f.; BGH, Urteil vom 20. Juni 2007, aaO).

    Dieser entsprechenden Anwendung von § 2111 BGB steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz bei dem Zugewinnausgleich nicht dem Anfangsvermögen gemäß § 1374 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind und auch kein Erwerb von Todes wegen nach § 1374 Abs. 2 BGB vorliegt (BGHZ 157, 379, 383 ff.; Urteil vom 20. Juni 2007 aaO Tz. 13 ff.).

    Der XII. Zivilsenat hat insoweit ausdrücklich in Kenntnis der Entscheidung des Senats BGHZ 123, 76 zur analogen Anwendung von § 2313 Abs. 1 Satz 3 i.V. mit Abs. 2 Satz 1 BGB entschieden (vgl. BGHZ 157, 379, 389 f.).

  • BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05

    Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen bei der Berechnung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Eine durch den Erblasser vererbbare Vermögensposition kann auch nicht darin gesehen werden, dass bezüglich des Eigentums bei ihm noch "eine rechtlich geschützte Keimzelle" vorhanden gewesen sei (BGHZ 157, 379, 385 zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich; BGH Urteil vom 20. Juni 2007 - XII ZR 32/05 - FamRZ 2007, 1307 Tz. 12).

    Der sich aus dem Vermögensgesetz ergebende Rückerstattungsanspruch entsteht unmittelbar und originär in der Person des Berechtigten, hier der Vorerbin (vgl. BGHZ 157, 379, 386; BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 aaO Tz. 17).

    Die alte Eigentumslage wird nicht "ex tunc" wieder hergestellt, sondern das Vermögensgesetz begründet lediglich "ex nunc" einen in die Zukunft gerichteten Rückübertragungsanspruch (BGHZ 157, 379, 388 f.; BGH, Urteil vom 20. Juni 2007, aaO).

    Dieser entsprechenden Anwendung von § 2111 BGB steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz bei dem Zugewinnausgleich nicht dem Anfangsvermögen gemäß § 1374 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind und auch kein Erwerb von Todes wegen nach § 1374 Abs. 2 BGB vorliegt (BGHZ 157, 379, 383 ff.; Urteil vom 20. Juni 2007 aaO Tz. 13 ff.).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Auch der Senat ist in seiner Entscheidung zur entsprechenden Anwendung von § 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V. mit Abs. 1 Satz 3 BGB davon ausgegangen, dass bei einem Erbfall vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes die durch dieses Gesetz eröffneten Ansprüche erst in der Person des Erben neu entstehen (BGHZ 123, 76, 79).

    Ferner hat der Senat entschieden, dass im Pflichtteilsrecht § 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V. mit Abs. 1 Satz 3 BGB analog anwendbar ist, wenn der Erbe aufgrund des Vermögensgesetzes ein vor dem Erbfall in der ehemaligen DDR enteignetes Grundstück des Erblassers entweder zurück erhält oder hierfür eine Entschädigung bekommt (BGHZ 123, 76).

    Der XII. Zivilsenat hat insoweit ausdrücklich in Kenntnis der Entscheidung des Senats BGHZ 123, 76 zur analogen Anwendung von § 2313 Abs. 1 Satz 3 i.V. mit Abs. 2 Satz 1 BGB entschieden (vgl. BGHZ 157, 379, 389 f.).

  • BGH, 13.11.1996 - VIII ZR 210/95

    Rechtsstreit zwischen zwei Forderungsprätendenten um die Auszahlung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Beim Streit zwischen mehreren Forderungsprätendenten um die Freigabe eines hinterlegten Betrages kommt es allein auf die Berechtigung im Außenverhältnis zum Schuldner, nicht dagegen auf das Innenverhältnis der Forderungsprätendenten an (BGH Urteile vom 15. Oktober 1999 - V ZR 141/98 - NJW 2000, 291 unter V 1 a.; vom 13. November 1996 - VIII ZR 210/95 - NJW-RR 1997, 495 unter II 1).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 171, 350 Tz. 7; 120, 239, 252; 105, 140, 143).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Beim Streit zwischen mehreren Forderungsprätendenten um die Freigabe eines hinterlegten Betrages kommt es allein auf die Berechtigung im Außenverhältnis zum Schuldner, nicht dagegen auf das Innenverhältnis der Forderungsprätendenten an (BGH Urteile vom 15. Oktober 1999 - V ZR 141/98 - NJW 2000, 291 unter V 1 a.; vom 13. November 1996 - VIII ZR 210/95 - NJW-RR 1997, 495 unter II 1).
  • BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Dasselbe hat der Senat angenommen für eine Entschädigung, die für 1946 in Baden enteigneten Grundbesitz gewährt wurde (Senatsurteil vom 21. März 1956 - IV ZR 317/55 - NJW 1956, 1070).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 90/92

    Notwendige Aufwendungen des Vorerben - Surrogation nach Tilgung und

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    a) Zwar hat die Vorschrift des § 2111 BGB Ausnahmecharakter (Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 90/92 - NJW 1993, 3198 unter I 1; RG HRR 1928 Nr. 1592).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Auch für vergleichbare Interessenlagen wurde bereits eine entsprechende Anwendung des § 2111 BGB vorgenommen, so insbesondere für Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz (BGHZ 44, 336, 339 f.; vgl. auch Senatsurteile vom 19. April 1972 - IV ZR 128/70 - WM 1972, 803; vom 10. November 1976 - IV ZR 187/75 - FamRZ 1977, 128).
  • BGH, 16.12.1965 - III ZR 98/64

    Lastenausgleichsansprüche des Vorerben als Surrogate i. S. des § 2111 BGB

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08
    Auch für vergleichbare Interessenlagen wurde bereits eine entsprechende Anwendung des § 2111 BGB vorgenommen, so insbesondere für Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz (BGHZ 44, 336, 339 f.; vgl. auch Senatsurteile vom 19. April 1972 - IV ZR 128/70 - WM 1972, 803; vom 10. November 1976 - IV ZR 187/75 - FamRZ 1977, 128).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06

    Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft

  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 128/70

    Erbschaft auf Grund eines Testaments - Entschädigungsleistung wegen eines

  • BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 137/95

    Restitutionsanspruch nach § 3 VermG als Nachlassgegenstand

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 19 AS 1351/10
    Eine Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Bundesgerichtshof âEUR¹BGHâEURº, Urteil vom 17.03.2010, IV ZR 144/08).
  • LG Köln, 02.04.2019 - 11 S 151/18
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Urteil vom 17. März 2010 - IV ZR 144/08, juris, Rn. 12).
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