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   BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09   

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https://dejure.org/2011,4168
BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 12 Abs 4 Alt 2 UWG
    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - Streitwertherabsetzung II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahl der Fülle einer Herabsetzung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden im Vergleich zu Klagen von Wettbewerbsverbänden

  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - Streitwertherabsetzung II

  • ra.de
  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - Streitwertherabsetzung II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahl der Fülle einer Herabsetzung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden im Vergleich zu Klagen von Wettbewerbsverbänden

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertherabsetzung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Herabsetzung des Streitwerts für Verbraucherschutzverbände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert bei Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Streitwertherabsetzung nach § 12 Abs. 4 UWG zugunsten von Verbraucherschutzverbänden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Streitwertherabsetzung nach § 12 Abs. 4 UWG zugunsten von Verbraucherschutzverbänden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwertherabsetzung bei Klagen von Verbraucherschutzverband

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Streitwert-Discount für Verbraucherschützer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 909
  • MDR 2011, 680
  • GRUR 2011, 560
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.

    So ist es bei einem Wettbewerbsverband für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).

    Außerdem muss ein solcher Verband, wenn er sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs widmet und Wettbewerbsverstöße jedenfalls auch im Interesse betroffener Mitbewerber verfolgt, grundsätzlich finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne zur sachgerechten Prozessführung auf eine Streitwertherabsetzung angewiesen zu sein; eine Streitwertherabsetzung kommt bei ihm daher nur bei Verfahren mit Streitwerten in Betracht, die über der Revisionssumme - damals 60.000 DM - liegen (BGH, GRUR 1998, 958 f. - Verbandsinteresse, mwN).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit häufiger und in stärkerem Maße eine Streitwertbegünstigung in Betracht als bei Wirtschaftsverbänden (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; zu § 12 Abs. 4 UWG nF vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 213/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Dabei ist die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, bei ihnen nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Wettbewerbsverbänden (BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Bei einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist das Interesse regelmäßig so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; BGH, GRUR 2011, 560 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22

    Festsetzung des Streitwerts für Anträge auf Unterlassung der beanstandeten Praxis

    Die in Folge des beanstandeten Wettbewerbsverhaltens berührten Interessen der Verbraucher unterscheiden sich aber nicht von den vom Verbraucherverband satzungsgemäß wahrgenommenen Interessen der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klausel (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

    Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände vor Kostenrisiken bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnisse zur Befreiung des Rechtsverkehrs von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2015 - IV ZR 45/15, VersR 2016, 140 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 17. März 2011 aaO).

  • BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17

    Prozessfinanzierer II - Zulässigkeit einer prozessfinanzierten

    Bereits der zu § 12 Abs. 4 UWG aF ergangenen Rechtsprechung war zu entnehmen, dass zugunsten von Verbraucherverbänden eine großzügige Handhabung der Regelungen über die Streitwertbegünstigung angezeigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. [2015], § 12 Rn. 5.23).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich eine Spezialisierung der Verbraucherzentralen angesichts der Weite der für diese bestehenden Aufgabenstellung (vgl. dazu nur den - nicht abschließenden - Katalog in § 2 Abs. 2 UKlaG) nicht nur als sinnvoll, sondern - zumal unter Berücksichtigung der in der Regel gering bemessenen finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II) - jedenfalls auf Spezialgebieten auch als notwendig darstellt.
  • LG Koblenz, 29.11.2018 - 16 O 133/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    Der Streitwert in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH betreffend Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 909) unter Berücksichtigung der klägerseitigen Schätzung auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit häufiger und in stärkerem Maße eine Streitwertbegünstigung in Betracht als bei Wirtschaftsverbänden (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II; zu § 12 Abs. 4 UWG nF vgl. Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 97/14

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf

    Tritt als Kläger ein Verbraucherverband auf, ist die Frage, ob die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, WRP 2011, 752 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).
  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Ohne Erfolg verweist die Beklagte auf den Beschluss des BGH vom 17. März 2011 - I ZR 183/09 -, mit dem dieser entschieden hat, dass bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen seien, die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar im Sinne des § 12 Abs. 4 UWG erscheine, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen sei als bei Wettbewerbsverbänden (juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 98/14

    Herabsetzung des Streitwerts bei erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage

  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 5/15

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf

  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

  • LG Halle, 13.02.2017 - 4 O 110/16

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von

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