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   BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15   

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https://dejure.org/2016,7087
BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15 (https://dejure.org/2016,7087)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - V ZR 185/15 (https://dejure.org/2016,7087)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - V ZR 185/15 (https://dejure.org/2016,7087)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1 WoEigG, § 43 Abs 1 Nr 1 WoEigG, § 43 Abs 1 Nr 2 WoEigG, § 62 Abs 2 WoEigG, § 94 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei geltend gemachten Schäden am Gemeinschaftseigentum in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

  • IWW

    § 62 Abs. 2 WEG, § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 43 Nr. 1 oder Nr. 2 WEG, § 94 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 43 Nr. 1 WEG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 522 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreitigkeiten von Wohnungseigentümern untereinander wegen der Beschädigung von Allein- oder Sondereigentum; Herleitung von Ansprüchen aus einer Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz wegen gefällter Bäume auf Gemeinschaftsgrundstück ist WEG-Sache; §§ 10, 43, 62 Abs. 2 WEG; 94 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 62 Abs. 2
    Unstatthaftigkeit der Revision gegen Berufungsentscheidung bei geltend gemachten Schäden am Gemeinschaftseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde vor dem 1. Januar 2016

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei geltend gemachten Schäden am Gemeinschaftseigentum in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstreitigkeiten von Wohnungseigentümern untereinander wegen der Beschädigung von Allein- oder Sondereigentum; Herleitung von Ansprüchen aus einer Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • rechtsportal.de

    Rechtsstreitigkeiten von Wohnungseigentümern untereinander wegen der Beschädigung von Allein- oder Sondereigentum; Herleitung von Ansprüchen aus einer Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei geltend gemachten Schäden am Gemeinschaftseigentum in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenmächtiger Rückschnitt von Bäumen ist WEG-Sache!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche wegen eigenmächtigen Rückschnitts von Bäumen = WEG-Sache? (IMR 2016, 308)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 587
  • NZM 2016, 363
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15
    Der erforderliche innere Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer und den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten folgt schon daraus, dass die Ansprüche aus einer Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1991 - VI ZR 222/90, NJW-RR 1991, 907, 908).

    Infolgedessen hängt die Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit des behaupteten Verhaltens der Beklagten von den Rechten und Pflichten des einzelnen Wohnungseigentümers ab, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1991 - VI ZR 222/90, NJW-RR 1991, 907, 908).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15
    Der Umstand, dass die Beklagte zwischenzeitlich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist, ändert nichts daran, dass Grundlage der Auseinandersetzung das Gemeinschaftsverhältnis ist (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3 mwN).

    Der Regelungstechnik des Gesetzes zufolge ist der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nicht darauf bezogen, dass das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat, sondern auf das in der Berufungsinstanz angewandte materielle Recht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12

    Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15
    Soweit die Kläger mit Ermächtigung des weiteren Wohnungseigentümers in gewillkürter Prozessstandschaft für den Verband handeln (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9), wollen sie eine geborene Ausübungsbefugnis  der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG wahrnehmen.
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15
    Der von ihnen herangezogene Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85, BGHZ 98, 362, 364 f.) eröffnet die Nichtzulassungsbeschwerde nicht.
  • BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15
    Insoweit ergibt sich die Einordnung als Wohnungseigentumssache aus § 43 Nr. 1 oder Nr. 2 WEG (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZR 96/13, NZM 2014, 247 Rn. 7 mwN); welche dieser Bestimmungen einschlägig ist, ist nicht entscheidungserheblich.
  • LG München I, 19.11.2020 - 31 S 3302/20

    Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im

    Unter den Begriff der Pflanze i.S.d. § 94 Abs. 1 S. 2 BGB subsumiert der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich auch Bäume (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - V ZR 185/15, BeckRS 2016, 6849, Rz. 4).
  • BFH, 25.01.2022 - II R 36/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

    Aufstehende Gehölze sind deshalb im Ausgangspunkt wesentliche Bestandteile des Grundstücks, gleich, ob sie durch Selbst- oder Fremdaussaat unmittelbar am Standort gewachsen oder anderweit vorgezogen und eingepflanzt worden sind (vgl. BGH-Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 852, Rz 14; BGH-Beschlüsse vom 17.03.2016 - V ZR 185/15, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport 2016, 587, Rz 4, und vom 26.11.2020 - V ZB 151/19, NJW 2021, 2121, Rz 8).
  • BGH, 26.11.2020 - V ZB 151/19

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Wohnungseigentumssache: Prozessuales Vorgehen

    Hier streiten die Parteien um Schadensersatz wegen der Rodung einer Weide und eines Holunderstrauchs auf der Sondernutzungsfläche der Klägerin; als wesentlicher Bestandteil des gemeinschaftlichen Grundstücks stehen dauerhaft gepflanzte Gehölze im gemeinschaftlichen Eigentum, und es geht infolgedessen um die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZR 185/15, NJW-RR 2016, 587 Rn. 4 f.).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 313/16

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine Wohnungseigentumssache

    Der innere Zusammenhang der Streitigkeit mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer entfällt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht dadurch, dass eine der Parteien vor Rechtshängigkeit aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 140 ff.; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3; Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, ZWE 2016, 189 Rn. 5; Beschluss vom 17. März 2016 - V ZR 185/15, NZM 2016, 363 Rn. 6).
  • BFH, 23.02.2022 - II R 45/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung

    Aufstehende Gehölze sind deshalb im Ausgangspunkt wesentliche Bestandteile des Grundstücks, gleich, ob sie durch Selbst- oder Fremdaussaat unmittelbar am Standort gewachsen oder anderweit vorgezogen und eingepflanzt sind (vgl. BGH-Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 852, Rz 14; BGH-Beschlüsse vom 17.03.2016 - V ZR 185/15, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport 2016, 587, Rz 4, und vom 26.11.2020 - V ZB 151/19, NJW 2021, 2121, Rz 8).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 14/22

    Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"

    Diese ist in den Grenzen der gewillkürten Prozessstandschaft zulässig, insbesondere muss ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten bestehen (zur Zulässigkeit zum alten Recht BGH NZM 2016, 363 Rn. 4; BGH ZWE 2014, 25 Rn. 9).
  • LG Karlsruhe, 29.10.2021 - 11 O 6/21

    Wohnungseigentumsrecht: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch im Verhältnis der

    Nach Sinn und Zweck sollen zwar grundsätzlich Rechtsstreitigkeiten von Wohnungseigentümern untereinander wegen der Beschädigung von Allein- oder Sondereigentum nicht unter § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG fallen (ohne Stellungnahme: BGH NJW-RR 2016, 587 Rn. 5; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 43 Rn. 56), es sei denn die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sind betroffen (BGH NJW-RR 2016, 587 Rn. 5, beck-online).
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