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   BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20   

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BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20 (https://dejure.org/2021,7904)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2021 - 5 StR 273/20 (https://dejure.org/2021,7904)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2021 - 5 StR 273/20 (https://dejure.org/2021,7904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 267 StPO
    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs; prozessualer Tatbegriff; verschiedene Lebenssachverhalte; aus der Anklageschrift erkennbarer Wille der Staatsanwaltschaft); Anforderungen an das ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 StPO
    Strafverfahren: Inhalt der Kognitionspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil i.R.e. Anklage wegen vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung; Erschöpfung des durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil i.R.e. Anklage wegen vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung; Erschöpfung des durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verstoß gegen die Kognitionspflicht im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 420
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne); Urkundenfälschung

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbständige prozessuale Taten vor, so sind diese Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20).

    Mehrere sachlich-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB können eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20).

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen - wie hier im Fall 2 - muss zudem in der Beweiswürdigung dargelegt werden, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen ? zusätzlichen ? Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254).
  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung);

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19; vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19

    Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen - wie hier im Fall 2 - muss zudem in der Beweiswürdigung dargelegt werden, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen ? zusätzlichen ? Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Zudem hätte es prüfen müssen, ob der Angeklagte hierdurch eine Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der B. begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366, 2369).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Das - vom Landgericht zu Recht kritisierte - Fehlen der Beschreibung der näheren Umstände der Beauftragung der Subunternehmer steht der Wirksamkeit der Anklage nicht entgegen, weil dies lediglich ein Informationsdefizit darstellt, welches das Tatgericht durch entsprechende Hinweise beheben kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 (in NStZ 2012, 523, 524 nicht vollständig abgedruckt)).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19; vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Ein Fall, in dem Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211), liegt nicht vor.
  • BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und den schriftlichen Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Der Senat ändert die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO zugunsten des Angeklagten selbst, weil er ausschließen kann, dass das Landgericht einen großzügigeren Abschlag vorgenommen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
    Diese Tatbestandsvoraussetzungen des § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11, NStZ 2012, 511) sind aber dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen.
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20

    Grundsätze der Strafzumessung (grundsätzliche keine bestimmende Berücksichtigung

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21

    Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene

    Deshalb muss das Tatgericht regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 431/17, NStZ 2018, 151, 152; BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121; vom 17. März 2021 - 5 StR 273/20, juris Rn. 19, jeweils mwN; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 40).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein freisprechendes Urteil zunächst die individuellen Anklagevorwürfe aufzuzeigen und sodann die als erwiesen angesehenen Tatsachen in einer geschlossenen Darstellung wiederzugeben hat (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 14.07.2022 - 3 StR 455/21 bei juris; 17.03.2021 - 5 StR 273/20 = wistra 2021, 369 = NStZ 2022, 420; 04.02.2021 - 4 StR 457/20 = NStZ 2022, 474; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Erst dann ist auf dieser Grundlage in der Beweiswürdigung darzulegen, weshalb die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 17.03.2021 - 5 StR 273/20; 04.02.2021 - 4 StR 457/20, bei juris; BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19 = NStZ 2021, 121; 26.07.2017 - 2 StR 132/17 = StraFo 2017, 372; BayObLG, Beschluss vom 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21, bei juris).
  • LG Hamburg, 21.01.2022 - 626 KLs 17/20

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den Versuch der Bergung

    Ob die Identität der Tat auch im Falle der Veränderung des Tatbilds noch gewahrt ist, beurteilt sich nach dem Kriterium der Nämlichkeit, welche bejaht wird, wenn bestimmte Merkmale die zugelassene Tat weiterhin als einzigartiges und unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, wobei die Tat insbesondere durch Tatzeit, Tatort und Tatbild umgrenzt und auch durch das Täterverhalten und die Angriffsrichtung bestimmt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH 5 StR 273/20 vom 17.03.2021, 5 StR 435/19 vom 10.06.2020 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22

    Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

    Erfasst wird das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (st.Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2021 - 1 StR 46/21 bei juris; 14.04.2021 - 5 StR 143/20 bei juris; 17.03.2021 - 5 StR 273/20 = wistra 2021, 369 = NStZ 2022, 420; 30.09.2020 - 5 StR 99/20 = NStZ-RR 2020, 377 = wistra 2021, 35; Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 394/21 = NStZ-RR 2022, 280; 08.02.2022 - 3 StR 440/21 bei juris; 04.03.2021 - 2 StR 423/20 bei juris; 19.01.2021 - 2 StR 458/20 = JR 2021, 598; 14.01.2021 - 4 StR 418/20 bei juris; 17.12.2020 - 3 StR 391/20 bei juris; 23.09.2020 - 2 StR 606/19 bei juris; 09.09.2020 - 2 StR 261/20 = StV 2021, 795; 05.06.2019 - 3 StR 337/18 = K& R 2019, 654; 23.01.2018 - 2 StR 196/17 bei juris; 29.03.2017 - 4 StR 516/16 bei juris).
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