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   BGH, 17.03.2021 - AK 15/21   

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BGH, 17.03.2021 - AK 15/21 (https://dejure.org/2021,7023)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2021 - AK 15/21 (https://dejure.org/2021,7023)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2021 - AK 15/21 (https://dejure.org/2021,7023)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.2017 - AK 32/17

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12; vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 05.06.2019 - AK 26/19

    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12; vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Daher und aus den vorgenannten Gründen sind die Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 StPO auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung dieser Vorschrift erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Eine weitergehende individuelle Glaubhaftigkeitsanalyse ist in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 43-44/18, juris Rn. 33; vom 22. Februar 2018 - StB 29/17, juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Daher und aus den vorgenannten Gründen sind die Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 StPO auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung dieser Vorschrift erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 26.06.2019 - StB 10/19

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Eine weitergehende individuelle Glaubhaftigkeitsanalyse ist in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 43-44/18, juris Rn. 33; vom 22. Februar 2018 - StB 29/17, juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282).
  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12; vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12; vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12; vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 20.04.2022 - AK 15/22

    Gründung einer terroristischen Vereinigung: Einstufung einer paramilitärischen

    Eine tiefergehende individuelle Glaubhaftigkeitsanalyse ist in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (s. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - AK 15/21, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 20.04.2022 - AK 16/22
    Eine tiefergehende individuelle Glaubhaftigkeitsanalyse ist in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (s. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - AK 15/21, juris Rn. 16 mwN).
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