Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8495
BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21 (https://dejure.org/2022,8495)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2022 - 4 StR 223/21 (https://dejure.org/2022,8495)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 (https://dejure.org/2022,8495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 23 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 24 StGB; § 211 StGB
    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares Ansetzen: Vorliegen, Zwischenakte, natürliche Einheit, notwendiges Mitwirken des Opfers, Kriterien, Dichte des Tatplans, Grad der Rechtsgutgefährdung); Rücktritt (persönlicher ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 211 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen Mordes: Voraussetzungen eines Rücktritts vom Versuch bei mehreren Beteiligten

  • IWW

    § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 22 StGB, § 211 Abs. 2, § 25 Abs. 2 StGB, § 31 StGB, § 24 Absatz 2 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO, § 14 JGG

  • Wolters Kluwer

    Einheitliches Eintreten von Mittätern in das Versuchsstadium; Gemeinschaftlicher Mordversuch; Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen zum strafbaren Versuch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 ; StGB § 25 Abs. 2 ; StGB § 211 Abs. 2
    Einheitliches Eintreten von Mittätern in das Versuchsstadium; Gemeinschaftlicher Mordversuch; Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen zum strafbaren Versuch

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Examensrelevante Rechtsprechung: Rücktritt vom gemeinschaftlichen Mordversuch

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Rücktritt vom gemeinschaftlichen Mordversuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 307 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11 Rn. 18 und vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11 Rn. 5).

    Geht der Tatbeteiligte hingegen von der Gefahr der Tatvollendung durch den oder die Mittäter aus, bedarf der Rücktritt wie beim beendeten Versuch des Einzeltäters eines auf die Erfolgsabwendung gerichteten aktiven Tuns (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11 Rn. 18).

    Stattdessen legen die Urteilsgründe nahe, dass der Angeklagte - zumal mit Blick auf das Verhalten des Nebenklägers - den Versuch bereits für fehlgeschlagen hielt (vgl. zu den Kriterien BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11 Rn. 10; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 Rn. 29).

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 621/11

    Rücktritt vom Versuch der räuberischeren Erpressung (Verhindern durch

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Dabei bestehen grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Alleintäter, so dass insbesondere das Verhalten des Zurücktretenden für das Ausbleiben der Vollendung zumindest mitursächlich werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11 Rn. 8).

    Darüber hinaus kann ein Rücktritt aller Tatbeteiligten zu bejahen sein, wenn sie im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie den Taterfolg noch herbeiführen könnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17 Rn. 5; vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14 Rn. 3 und vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11 Rn. 8).

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u. a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7, vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06 Rn. 4 und vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.).

    Unter Beachtung der strukturellen Besonderheiten des geplanten Heimtückemordes wäre es eine zu enge, nach körperlichen Bewegungen aufspaltende Betrachtung, im Hervorziehen der Hämmer noch einen den Versuch hindernden Zwischenakt sehen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.).

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15

    Raub

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7 und vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80 Rn. 8 f.; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 Rn. 14).

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u. a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7, vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06 Rn. 4 und vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.).

  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u. a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7, vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06 Rn. 4 und vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.).

    Die Tatausführung hing nach dem detaillierten Tatplan zudem nicht mehr von Entschlussfassungen ab (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06 Rn. 5), weshalb das Rechtsgut aus Sicht des Angeklagten auch bereits in hohem Maße gefährdet war.

  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Bei einem Fehlschlag des Versuchs scheidet ein Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 StGB aber aus (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09 Rn. 21).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Stattdessen legen die Urteilsgründe nahe, dass der Angeklagte - zumal mit Blick auf das Verhalten des Nebenklägers - den Versuch bereits für fehlgeschlagen hielt (vgl. zu den Kriterien BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11 Rn. 10; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 Rn. 29).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Zumindest die bisherigen Feststellungen legen auch eine nachträgliche Korrektur dieses möglichen Rücktrittshorizonts (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 340/19 Rn. 8 und vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 397/18 Rn. 8) nicht nahe.
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 340/19

    Rücktritt (Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Zumindest die bisherigen Feststellungen legen auch eine nachträgliche Korrektur dieses möglichen Rücktrittshorizonts (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 340/19 Rn. 8 und vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 397/18 Rn. 8) nicht nahe.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
    Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter seinen Tatbeitrag in der begründeten Überzeugung verweigert, die anderen Tatbeteiligten würden die Tat allein aufgrund seiner Untätigkeit nicht weiter durchführen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 Rn. 6, jew. zu § 31 StGB, und vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 Rn. 17; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 108; Linke, Der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten gemäß § 24 Absatz 2 StGB, 2010, S. 153, 158 f.; s. auch Gores, Der Rücktritt des Tatbeteiligten, 1982, S. 170 ff.).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

  • BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11

    Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20

    Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum

  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 122/21

    Versuch (Rücktritt: Freiwilligkeit, Rücktrittshorizont, Fehlschlag, beendeter

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19

    Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)

  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

  • BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen:

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11

    Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren

  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Mittäter treten einheitlich in das Versuchsstadium ein, sobald auch nur einer von ihnen zu der tatbestandlichen Ausführungshandlung ansetzt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21, juris Rn. 15).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Da § 24 StGB einen persönlichen Strafaufhebungsgrund normiert (BGH, Urteile vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15, BGHSt 61, 188; vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21), ist die Frage nach einem fehlgeschlagenen Versuch dabei für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22, NStZ 2023, 541).
  • OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23

    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der

    Voraussetzung für die Annahme eines Versuchs sei, dass der Täter aus seiner Sicht die Schwelle des " jetzt geht"s los " überschritten habe (vgl. BGH, aaO; Beschl. v. 19.05.2021 - 6 StR 28/21 ; Urteil v. 08.12.2021 - 5 StR 236/21 ; Urteil v. 17.03.2021 - 4 StR 223/21 -, zitiert nach juris, jeweils mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist, inwieweit das geschützte Rechtsgut aus Sicht des Täters konkret gefährdet ist (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 6 StR 28/21 Rn. 4 f.; Urteile vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 27 und vom 17. März 2021 - 4 StR 223/21 Rn. 16; je mwN).
  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Lässt sich das maßgebliche Vorstellungsbild den Feststellungen nicht in ausreichender Weise entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 Rn. 24; Beschluss vom 26. Februar 2019 ? 4 StR 464/18, aaO; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ 2013, 273, jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont,

    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; und vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21, juris Rn. 23).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23

    Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 - 6 StR 549/22).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 549/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont; mehrere

    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96 -, BGHSt 42, 158, 162; und vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 -, juris Rdnr. 23; Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 4 StR 136/07 -, juris Rdnr. 3; und vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16 -, NStZ-RR 2017, 207, 208)." Dies zwingt zur teilweisen Aufhebung des Urteils.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht