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   BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21   

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https://dejure.org/2022,8100
BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21 (https://dejure.org/2022,8100)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2022 - IX ZR 182/21 (https://dejure.org/2022,8100)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2022 - IX ZR 182/21 (https://dejure.org/2022,8100)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 §§ 3, 6; ZGB-DDR § 454 Abs. 2
    Erlöschen einer auf dem Gebiet der DDR bestellten Aufbauhypothek auch bei Erfüllung der Forderung erst nach dem 3.10.1990; keine Entstehung einer Eigentümergrundschuld

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR bestellte Aufbauhypothek mit der Erfüllung der gesicherten Forderung; Begleichung dieser Hypothek erst nach dem 3. Oktober 1990

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen einer nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR bestellte Aufbauhypothek mit der Erfüllung der gesicherten Forderung; Begleichung dieser Hypothek erst nach dem 3. Oktober 1990

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen einer nach dem ZGB der DDR bestellten Aufbauhypothek und einer vor dem Inkrafttreten des ZGB bestellten Aufbaugrundschuld jeweils mit Erfüllung der gesicherten Forderung auch dann, wenn die gesicherte Forderung erst nach dem 3. Oktober 1990 beglichen worden ist

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in der DDR bestellte Aufbauhypothek/Aufbaugrundschuld - und ihr Erlöschen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erlöschen von auf dem Gebiet der ehemaligen DDR entstandenen Aufbauhypotheken (IVR 2022, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 693
  • DNotZ 2022, 855
  • WM 2022, 776
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1965 - V ZR 82/63

    Aufnahme eines Wohnrechts in das geringste Gebot - Bestimmung eines

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21
    c) Stellt sich erst nach der Verteilung des Erlöses heraus, dass ein in das geringste Gebot aufgenommenes Grundpfandrecht nicht besteht, kann der Ersatzbetrag vom Berechtigten unmittelbar beansprucht und im Prozessweg geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1965 - V ZR 82/63, NJW 1966, 154; OLG Düsseldorf RPfl 1996, 298; Stöber/Gojowczyk, aaO Rn. 17).

    Eine Nachtragsverteilung findet nicht statt (BGH, Urteil vom 2. November 1965, aaO; OLG Düsseldorf, aaO).

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21
    Nähme man, wie das Bürgerliche Recht es vorsieht, nach der Erfüllung der gesicherten Forderung einen Anspruch des Eigentümers als Sicherungsgebers auf Abtretung der Grundschuld an (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375, 378), käme dieser auf Kosten der zurückgesetzten Gläubiger in den Genuss einer erstrangigen Eigentümergrundschuld.
  • BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87

    Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21
    Im Fall eines valutierten Grundpfandrechts hat der Ersteher den im Grundbuch ausgewiesenen Grundpfandgläubiger zu befriedigen, im Fall eines nicht valutierten Grundpfandrechts den früheren Grundstückseigentümer (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87, WM 1988, 1137, 1139 f).
  • BGH, 15.11.1994 - XI ZR 64/94

    Wirksamkeit von durch den örtlich zuständigen Rat bestellten Aufbauhypotheken

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21
    Danach war die Hypothek untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden (§ 454 Abs. 1 Satz 1 ZGB; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. November 1994 - XI ZR 64/94, WM 1995, 150, 151).
  • BGH, 23.03.1993 - XI ZR 167/92

    Ansprüche des früheren Eigentümers nach Ablösung des valutierten Restes eines

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21
    Auf Grundschulden und andere Grundpfandrechte, die im geringsten Gebot berücksichtigt sind und bestehen bleiben, ist die Vorschrift des § 50 Abs. 1 ZVG folgerichtig nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92, WM 1993, 887, 888).
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