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   BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51   

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BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51 (https://dejure.org/1952,704)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1952 - IV ZR 168/51 (https://dejure.org/1952,704)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 (https://dejure.org/1952,704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1170
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.01.1918 - V 279/17

    Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen

    Auszug aus BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51
    Voraussetzung ist, daß der Kläger selbst ein rechtsschutzwürdiges Interesse an der klageweisen Geltendmachung des ihm sachlich nicht zustehenden Anspruchs hat (RGZ 91, 390 ff [395 ff]; 166, 238; OGHZ 1, 334 f).
  • RG, 09.11.1910 - III 502/09

    Beamter; Verwahrungspflicht; Beweislast

    Auszug aus BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51
    Zwar hat das Reichsgericht (RGZ 74, 342 ff) ausgesprochen, daß der Schuldner seiner Beweispflicht genügt hat, wenn er das für die Unmöglichkeit ursächliche Ereignis nicht nachweisen kann, aber beweist daß er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat.
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Solange vielmehr auf Grund der hiesigen Umstände damit gerechnet werden kann, dass die Unmöglichkeit der Rückgabe des Pkws von den Beklagten verschuldet ist, können sie ihrer Beweispflicht nur dadurch genügen, dass sie das ursächliche Ereignis aufklären ( BGH , Urteil vom 29.01.1969, Az.: I ZR 18/67, u.a. in: NJW 1969, Seiten 789 f.; BGH , Urteil vom 17.04.1952, Az.: IV ZR 168/51, u.a. in: NJW 1952, Seiten 1170 f.; Reichsgericht , Urteil vom 08.11.1935, Az.: III 136/35, u.a. in: RGZ Band 149, Seiten 282 ff. ), was den Beklagen jedoch vorliegend nicht gelungen ist.
  • LG Frankenthal, 25.01.2024 - 7 O 13/23

    Energieberater haftet bei rechtlicher Falschberatung!

    Der Schuldner ist aber beweisfällig, wenn die ernsthafte Möglichkeit offen bleibt, dass er die Pflichtverletzung bzw. die Ursache für den Schadenseintritt zu vertreten hat (BGH NJW 1952, 1170; 1969, 789).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    Bleibt hingegen die ernstliche Möglichkeit des Vertretenmüssens bestehen, und sei es auch nur hinsichtlich einer der in Betracht kommenden Ursachen, so ist der Schuldner beweisfällig (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1952 - IV ZR 158/51, NJW 1952, 1170; BGHZ 100, 185, 189; Staudinger/Otto aaO; Münch.Komm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 280 Rdn. 37 f.).
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Es geht wegen der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht an, die bloße Tatsache, daß gegen einen im Strafverfahren wegen Brandstiftung oder Beteiligung hieran freigesprochenen Beklagten ein Strafverfahren stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zu dessen Nachteil ausschlagen zu lassen (Abweichung von BGH NJW 1952, 1170 wegen Gesetzesänderung).

    Die vom Berufungsgericht insoweit zitierte Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 17. April 1952 (BGH NJW 1952, 1170) ist in diesem Punkt überholt, nachdem die seinerzeit noch geltende unterschiedliche Wertung eines Freispruchs wegen erwiesener Unschuld und eines solchen mangels Beweises im Wege der Gesetzesänderung aufgegeben worden ist.

    In dem erstgenannten Fall (BGH NJW 1952, 1170) konnte der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Schuldner von ihm verwahrten Schmuck nicht zurückgeben, weil dieser ihm nach seiner Behauptung entwendet worden war.

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Der Beweis wird aber oftmals schon als erbracht anzusehen sein, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, daß der Schuldner die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat, und er beweist, daß er alle ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat (RGZ 74, 342 (344); 120, 67 (69); BGH, Urteil vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 - (NJW 1952, 1170)).

    Anhaltspunkte dafür, daß die dargelegten Beweiserleichterungen nicht gelten, weil mit Rücksicht auf die besonderen Umstände eine Wahrscheinlichkeit offenbleibt, daß für die Unmöglichkeit ein zu vertretendes Verschulden des Schuldners in Betracht kommt (RGZ 149, 282, (284ff); BGH, Urteil vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 - (aaO); Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - (aaO)), sind bisher weder festgestellt noch ersichtlich.

  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97

    Verschulden des Inhabers einer Tierpension für den Tod eines Tieres

    Der Verwahrer ist gemäß den §§ 280, 695 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die Sache nicht oder nur in einem Zustand herausgeben kann, der nachfolgend zu ihrem Untergang führt, wie vorliegend bei dem am 2. Dezember 1995 erkrankten Pferd , das am nächsten Tage als Folge der Erkrankung eingeschläfert werden mußte (BGH NJW 1952, 1170; MK-Hüffer § 688 BGB Rn. 20; Staudinger-Reuter § 688 BGB Rn. 10).
  • BGH, 29.01.1969 - I ZR 18/67

    Haftung des Gastwirts aus einem Verwahrungsvertrag über ein abgestelltes

    Solange vielmehr auf Grund der Umstände - öffnen des Kofferraumes ohne Beschädigung des Schlosses, Aussonderung der mitnehmenswert erscheinenden Gegenstände aus der Kollektion, Beschäftigung eines Tankwartes in der Garage, der nach den staatsanwaltschaftliehen Ermittlungsakten "hinreichend ?1s Einbrecher und Betrüger" bekannt sein soll (11 Js 1315/65) - damit gerechnet werden kann, daß die Unmöglichkeit der Rückgabe von der Beklagten oder ihren Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) verschuldet ist, kann sie ihrer Beweispflicht nur dadurch genügen, daß sie das ursächliche Ereignis aufklärt (RGZ 149, 284 ff) BGH NJW 1952, 1170), was ihr nicht gelungen ist.
  • OLG Naumburg, 29.12.2005 - 2 W 14/05

    Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages

    Wenn der Verwahrer der ihm insofern obliegende Beweislast genügen will, muss er aufklären, wie es ohne sein Verschulden zum Verlust oder zur Beschädigung der - in seinem Verantwortungsbereich befindlichen - Sache gekommen ist (allgem. M., etwa Gehrlein in Bamberger/Roth, BGB, Bd. 2, § 688 Rdn. 4; Herrmann in Erman, BGB, Bd. I, 11. Aufl., § 695 Rdn. 4; Hüffer in MünchKomm, a.a.O., § 688 Rdn. 21; Sprau in Palandt, a.a.O., § 695 Rdn. 1 a.E.; ferner BGH NJW 1969, 789, 790; BGH NJW 1952, 1170).
  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70

    Befugnis des Dienstherrn zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

    Diese Rechtsprechung kann aber die Beweislage des Schuldners jedenfalls nicht in den Fällen erleichtern, in denen mit Rücksicht auf die besonderen Umstände eine Wahrscheinlichkeit offen bleibt, daß für die Unmöglichkeit ein Verschulden des Schuldners in Betracht kommt; diese Einschränkung wird auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung gemacht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 - [NJW 1952, 1170]; RG HRR 1937 Nr. 497; Soergel-Siebert, Kommentar zum BGB, § 282 RdNr. 2).
  • KG, 12.05.1981 - 4 U 3014/80

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Einbeziehung Allgemeiner

    Nach § 282 BGB trifft den Beklagten die Beweislast dafür, daß die Unmöglichkeit, die Teppiche herauszugeben, nicht die Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist (BGH NJW 1952, 1170; RGRK-Krohn, BGB, 12. Aufl., Rdn. 41 vor § 688; Staudinger-Reuter a.a.O.).
  • BGH, 27.11.1956 - VIII ZR 4/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1954 - V ZR 9/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1952 - V ZR 110/51

    Rechtsmittel

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