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   BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67   

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https://dejure.org/1970,6745
BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67 (https://dejure.org/1970,6745)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1970 - V ZR 115/67 (https://dejure.org/1970,6745)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1970 - V ZR 115/67 (https://dejure.org/1970,6745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorausetzungen für den Rücktritt vom Vertrag - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sachmangels - Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 669
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67
    Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm hierzu Festgestellte ist, wenn es auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (Urteil des Senats vom 23. Dezember 1966, V ZR 26/64, WM 1967, 131, m. Nachw.).
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67
    Erstreckte sich aber die Regelung in § 4 des Kaufvertrages auch auf den tatsächlich eingetretenen Fall einer Veränderungssperre, dann ist für eine Anwendung der Grundsätze über den Geschäftsgrundlage-Wegfall kein Raum; denn Vertragsinhalt und Geschäftsgrundlage schließen einander aus (Urteile des Senats vom 12. Dezember 1962, V ZR 109/61, WM 1963, 288, 290, und vom 31. Januar 1969, V ZR 52/66, WM 1969, 527, 528 f; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 242 Anm. 390).
  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66

    Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von

    Auszug aus BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67
    Erstreckte sich aber die Regelung in § 4 des Kaufvertrages auch auf den tatsächlich eingetretenen Fall einer Veränderungssperre, dann ist für eine Anwendung der Grundsätze über den Geschäftsgrundlage-Wegfall kein Raum; denn Vertragsinhalt und Geschäftsgrundlage schließen einander aus (Urteile des Senats vom 12. Dezember 1962, V ZR 109/61, WM 1963, 288, 290, und vom 31. Januar 1969, V ZR 52/66, WM 1969, 527, 528 f; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 242 Anm. 390).
  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67
    Für diesen Sachmangel (vgl. RGZ 131, 343, 348 f) brauche jedoch die Beklagte als Verkäuferin nicht einzustehen, da er erst nach erfolgtem Gefahrübergang eingetreten sei.
  • RG, 15.12.1941 - V 77/41

    Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.

    Auszug aus BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67
    Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn die Parteien die Vorstellung, behördliche Eingriffe (z.B. eine Veränderungssperre) seien nicht zu erwarten, nicht zum Gegenstand des Vertrages selbst gemacht hätten; denn lediglich dann habe diese Vorstellung eine Grundlage des Vertrages außerhalb seines Inhalts bilden können (unter Bezugnahme auf RGZ 168, 121, 127).
  • BFH, 20.01.1983 - IV R 158/80

    Bilanzierung - Erbbaurechtsverhältnis - Erbbauberechtigter

    Zivilrechtlicher Ausdruck dieser anhaltenden Duldungspflicht des Grundstückseigentümers, also des Bestehens eines Dauerrechtsverhältnisses zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten hinsichtlich des belasteten Grundstücks ist, daß der Grundstückseigentümer mittelbarer Besitzer des belasteten Grundstücks bleibt, die Erbbaurechtsbestellung also in gleicher Weise wie der Abschluß eines Miet- oder Pachtvertrags ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne von § 868 BGB begründet (Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - MünKomm -, v. Oefele, § 1 ErbbauVO Rz. 27 mit weiteren Nachweisen) und somit zum Beispiel der durch Beendigung des Erbbaurechtsvertrags bedingte Herausgabeanspruch des Grundstückseigentümers nach § 870 BGB abtretbar ist (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. April 1970 V ZR 115/67, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1970, 680).
  • BGH, 23.06.1971 - V ZR 16/69

    Anspruch auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden - Anforderungen an den

    Geschäftsgrundlage kann aber nur sein, was bei Vertragsabschluß noch nicht von den Beteiligten in Betracht gezogen, geschweige denn ausdrücklich oder stillschweigend geregelt worden ist; Vertragsinhalt und Geschäftsgrundlage schließen einander aus; haben die Vertragspartner einen für ihre rechtlichen Beziehungen bedeutungsvollen Punkt bereits erkannt, insbesondere eine bestimmte Entwicklung der Dinge als möglich angesehen und in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen, dann ist, falls dieser Umstand später tatsächlich eintritt, für eine Anwendung der Grundsätze über den Geschäftsgrundlage-Wegfall und damit auch für einen auf Treu und Glauben beruhenden Ausgleich kein Raum (ständige Rechtsprechung; z.B. Urteile des Senats vom 31. Januar 1969, V ZR 52/66, WM 1969, 527, 528 f, und vom 17. April 1970, V ZR 115/67, WM 1970, 680, 682; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 242 Anm. 390).
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