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BGH, 17.04.1978 - II ZR 6/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kriterien zur haftungsrechtlichen Einordnung eines Schwimmkrans als Seeschiff oder Binnenschiff - Haftungsrechtliche Bedeutung der regelmäßigen Verwendung eines Schiffs als Seeschiff oder als Binnenschiff
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 908
- VersR 1978, 712
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1952 - I ZR 44/52
Strandamt. Anspruch auf Hilfslohn
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 6/76
Demgemäß ändert sich die Haftungslage für ein Schiff, das seinem Eigentümer zum Erwerb durch die Seefahrt dient (§ 484 HGB) oder von ihm auch ohne Erwerbszweck zur Seefahrt verwendet wird (Art. 7 Abs. 1 EGHGB), nicht, wenn es eine sog. gemischte Reise durchführt, d.h. während der Reise sowohl die offene See als auch ein oder mehrere Binnengewässer befährt (vgl. BGHZ 8, 147, 154). - BGH, 26.09.1957 - II ZR 274/56
Ausrüster. Beschränkt persönliche Haftung
- OLG Hamburg, 27.11.1975 - 6 U 108/75
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 6/76
Nach Ansicht des Berufungsgerichts - vgl. dessen Urteil in VersR 1976, 752 - hat der Kapitän von "M. 2" den Ausleger der Containerbrücke schuldhaft beschädigt.
- BGH, 13.03.1980 - II ZR 163/78
Rechtsnatur des Wattenmeers
Für ein solches Fahrzeug beantwortet sich die Frage, ob er haftungsrechtlich als See- oder als Binnenschiff einzuordnen ist, nach dem Charakter der jeweiligen Reise oder, wo eine solche noch nicht angetreten oder schon beendet ist, nach dem Einsatz- oder Liegeort (vgl. SenUrt. v. 17.4.78 - II ZR 6/76, VersR 1978, 712, 713).