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   BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96   

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BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96 (https://dejure.org/1996,2061)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - 3 StR 34/96 (https://dejure.org/1996,2061)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - 3 StR 34/96 (https://dejure.org/1996,2061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der Öffentlichkeit - Gebot der Anwesenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2382
  • MDR 1996, 951
  • NStZ 1996, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90

    Wirksamkeit der Urteilszustellung; Datum des Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 419/77

    Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden wegen Befangenheit - Eignung einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Denn die Angeklagten hatten nach Bekanntgabe des ihr Gesuch zurückweisenden Beschlusses die Möglichkeit, ihr Ablehnungsgesuch unter Berufung auf die unterbliebenen Mitteilungen zu erneuern (BGHSt 21, 85, 87 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGH, Urteil vom 29. November 1977 - 1 StR 419/77).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 250, 251; 58, 286, 288) für den Fall der Bekanntgabe des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Gerichtsbeschlusses bereits entschieden (Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) = BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188 - insoweit in BGHSt 29, 258 [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S] nicht abgedruckt; vgl. ferner Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 26 Rdn. 1; Wassermann in AK-StPO 1988 § 27 Rdn. 2; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 1995 S. 12).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Denn die Angeklagten hatten nach Bekanntgabe des ihr Gesuch zurückweisenden Beschlusses die Möglichkeit, ihr Ablehnungsgesuch unter Berufung auf die unterbliebenen Mitteilungen zu erneuern (BGHSt 21, 85, 87 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGH, Urteil vom 29. November 1977 - 1 StR 419/77).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Wird das Ablehnungsverfahren formal bei andauernder Hauptverhandlung durchgeführt, stellt es wegen seiner (sachlichen) Selbständigkeit keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar, wie dies nach der Rechtsprechung für den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vorauszusetzen ist (vgl. BGHSt 26, 84, 91 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95

    Bezugnahmen im Urteil - Verständlichkeit

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die Bezugnahme im Urteil auf während der Hauptverhandlung ergangene Beschlußentscheidungen der Strafkammer war zwar auch insoweit grundsätzlich unzulässig, als es die Frage einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten T. infolge Spielsucht (und nicht nur die im Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts erörterte Glaubwürdigkeit des Zeugen G.) angeht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95 = BGHR StPO § 267 I 1 Bezugnahme 2).
  • RG, 19.12.1890 - 2721/90

    1. Darf über ein in der Hauptverhandlung bei der mit fünf Mitgliedern besetzten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 250, 251; 58, 286, 288) für den Fall der Bekanntgabe des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Gerichtsbeschlusses bereits entschieden (Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) = BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188 - insoweit in BGHSt 29, 258 [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S] nicht abgedruckt; vgl. ferner Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 26 Rdn. 1; Wassermann in AK-StPO 1988 § 27 Rdn. 2; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 1995 S. 12).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Selbst wenn daher die der Auffassung des Senats entsprechende Neuorientierung bei der Auslegung des Vernehmungsbegriffs unterbliebe, käme der absolute Revisionsgrund allein wegen der Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines in seiner Abwesenheit nach § 247 StPO vernommenen Zeugen nicht zur Anwendung; denn der Angeklagte hätte keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung versäumt (BGHSt 26, 84, 91 m.w.N.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 22, 24, 26; BGH NJW 1996, 2382; NStZ 2006, 713; vgl. für einen entsprechenden Lösungsansatz bereits BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 bis 21, 23).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Nur bei vollständiger Kenntnis des Vorlaufs und Ablaufs dieser Zeugnisverweigerung läßt sich beurteilen, ob jener Vorgang, wie die Revision geltend macht, ein - zudem wesentlicher - Teil der Hauptverhandlung gewesen ist oder vielmehr die Durchführung eines Freibeweisverfahrens am Rande der Hauptverhandlung, das gerade nicht deren wesentlicher Teil ist und für welches das durch den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gesicherte grundsätzliche Anwesenheitsgebot für den Angeklagten nicht gilt (vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 17; vgl. ferner BGHR StPO § 338 Nr. 6 - Öffentlichkeit 2).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Der 3. Strafsenat (BGH NStZ 1996, 398) hat hinsichtlich eines nach Ausschluß der Öffentlichkeit entgegengenommenen und erörterten Ablehnungsgesuchs vergleichbar entschieden: Das Ablehnungsverfahren sei materiell gesehen nicht Teil der vom Öffentlichkeitsprinzip bestimmten Hauptverhandlung, sondern ein selbständiges, eigenen Regeln unterliegendes Verfahren, für das Öffentlichkeit gesetzlich nicht vorgeschrieben sei.
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).
  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 213/98

    Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung

    Die Abwesenheit des Angeklagten schadet nur, wenn sie sich auf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung erstreckt (BGHSt 26, 84, 91; BGH NStZ 1996, 398; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 84 m.w.Nachw.; Gollwitzer aaO § 247 Rdn. 47).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 1996 zutreffend ausgeführt hat, ist der insoweit von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt vielmehr als ein einheitlicher, in einem gestreckten Handlungsablauf in drei Einzelakten mittäterschaftlich begangener Versuch der Erpressung im Sinne einer den Besonderheiten des Erpressungstatbestandes entsprechenden Bewertungseinheit (tatbestandliche Handlungseinheit) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] und Anm. Puppe JR 1996, 513; BGH NStZ 1996, 398, 399).
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