Rechtsprechung
BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
In der Regel keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Abschneiden von Haaren ("Dreadlockfall") - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Körperverletzungsstrafbarkeit des Abschneidens von Haaren ("Dreadlocks") mit einem Küchenmesser; Tatbegehung mittels eines "gefährlichen Werkzeugs" i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB), in Form eines Küchenmessers
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
Definition des gefährlichen Werkzeugs; zum Haareschneiden verwendetes Messer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gefährliche Körperverletzung bei Abschneiden von Haaren mit einer Schere (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 50
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung
Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07
Allerdings kommt in Betracht, dass der Angeklagte durch seine Tritte gegen die Geschädigte, möglicherweise mit Schuhen als "gefährlichen Werkzeugen" (vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 616, 617; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 224 Rdn. 9 c), den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat. - BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06
Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von …
Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07
Allerdings kommt in Betracht, dass der Angeklagte durch seine Tritte gegen die Geschädigte, möglicherweise mit Schuhen als "gefährlichen Werkzeugen" (vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 616, 617; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 224 Rdn. 9 c), den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat. - BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06
Ledergürtel als gefährliches Werkzeug
Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07
Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2007, 95 m.w.N.).
- OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10
Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff; …
Zwar kann auch ein unangemessenes Abschneiden von Haaren den Tatbestand erfüllen (vgl. BGH NJW 66, 1763; NStZ-RR 09, 50), weil die Einwirkung auf die bestehende körperliche Integrität zwar zu einer nachteiligen Veränderung, nicht aber zu einer dauerhaften Funktionseinschränkung oder Entstellung geführt haben muss. - KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines …
Ebenso wie bei der Nr. 1 des Absatzes 1 handelt es sich bei der Nr. 2 um ein konkretes Gefährdungsdelikt, d.h. der Einsatz des gefährlichen Werkzeugs muss die konkrete Gefahr einer erheblichen, also überdurchschnittlichen, Verletzung hervorgerufen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 50;… Fischer, StGB 60. Aufl., § 224 Rn. 2;… Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 224 Rn. 3).