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BGH, 17.04.2012 - VI ZR 141/11 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revisionsbeschränkung durch Begründung der Rechtsgrundsätzlichkeit mit einer Frage der örtlichen Zuständigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsbeschränkung durch Begründung der Rechtsgrundsätzlichkeit mit einer Frage der örtlichen Zuständigkeit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2010 - 226 C 130/10
- LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
- BGH, 17.04.2012 - VI ZR 141/11
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 401/21 cc) Dass sich das Berufungsgericht auch mit der Begründetheit der vom Amtsgericht bejahten Klageforderung befasst hat, obwohl allein der Kläger gegen das amtsgerichtliche Urteil Berufung eingelegt hat, ist in Anbetracht der beschränkten Revisionszulassung nicht vom Senat überprüfbar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 141/11, juris Rn. 7).