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   BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17   

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https://dejure.org/2018,25162
BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17 (https://dejure.org/2018,25162)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2018 - X ZR 65/17 (https://dejure.org/2018,25162)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2018 - X ZR 65/17 (https://dejure.org/2018,25162)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 528 Abs. 1 S. 1; 818 BGB

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Herausgabe des ursprünglich geschenkten Gegenstands und der seit der Schenkung gezogenen Nutzungen

  • rewis.io

    Schenkung: Umfang des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Höhe des Rückforderungsanspruchs bei zugewandtem Verzicht auf ein auf dem Grundstück des Beschenkten lastendes Wohnungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Herausgabe des ursprünglich geschenkten Gegenstands und der seit der Schenkung gezogenen Nutzungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückforderung eines geschenkten Grundstücks nach Verzicht auf ein Wohnungsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung geboten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rückforderungsanspruch des Schenkers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückforderung einer Schenkung nach Verzicht auf ein Wohnungsrecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Regressanspruch des Sozialamts für Pflegeheimkosten der Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Wohnrecht als anfechtbare Schenkung (Elternunterhalt)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundstückswerterhöhung als Wertersatz für rückforderbare Schenkung

  • otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schenk dich reich - oder: Verzichte nie auf dein Wohnrecht!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 218, 227
  • NJW 2018, 3775
  • MDR 2018, 1234
  • DNotZ 2018, 825
  • FamRZ 2018, 1714
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
    Dieser Wert findet in der für einen solchen Verzicht am Markt üblichen Gegenleistung seinen Ausdruck (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 28).

    Soweit diese Entscheidungen darauf abstellen, dass in den darin zugrunde liegenden Streitfällen nach Bereicherungsrecht lediglich tatsächlich gezogene Nutzungen, nicht aber eine erlangte Nutzungsmöglichkeit auszugleichen seien (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 259/90, BGHZ 115, 268, 270 f. [zu II 2], vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 27), beziehen sich diese Ausführungen auf den Umfang eines Bereicherungsanspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB als des primären Herausgabeanspruchs.

    Sie stellen nicht in Frage, dass der Umfang eines Sekundäranspruchs auf Wertersatz objektiv nach dem Verkehrswert des primär herauszugebenden Gegenstandes zu bemessen ist (so vielmehr ausdrücklich BGHZ 196, 285 Rn. 28).

  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 246/02

    Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
    Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]) gesehen, dass der - auf den Kläger übergegangene - Anspruch der Schenkerin von Anfang an auf monatliche Zahlungen in Höhe des ungedeckten Unterhaltsbedarfs gerichtet war, weil die Schenkerin nur in dieser Höhe jeweils einen Rückforderungsanspruch erwarb und das Geschenk nicht in natura teilbar war, mithin von der Beklagten bis zur Erschöpfung des Werts des Geschenks Ersatz in entsprechender Höhe zu leisten war.
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
    Bei Verzicht auf ein Wohnungsrecht ist deshalb die hierdurch eintretende Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks auszugleichen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730 [zu II 2 b, insoweit in BGHZ 143, 51 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
    Soweit diese Entscheidungen darauf abstellen, dass in den darin zugrunde liegenden Streitfällen nach Bereicherungsrecht lediglich tatsächlich gezogene Nutzungen, nicht aber eine erlangte Nutzungsmöglichkeit auszugleichen seien (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 259/90, BGHZ 115, 268, 270 f. [zu II 2], vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 27), beziehen sich diese Ausführungen auf den Umfang eines Bereicherungsanspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB als des primären Herausgabeanspruchs.
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
    Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]) gesehen, dass der - auf den Kläger übergegangene - Anspruch der Schenkerin von Anfang an auf monatliche Zahlungen in Höhe des ungedeckten Unterhaltsbedarfs gerichtet war, weil die Schenkerin nur in dieser Höhe jeweils einen Rückforderungsanspruch erwarb und das Geschenk nicht in natura teilbar war, mithin von der Beklagten bis zur Erschöpfung des Werts des Geschenks Ersatz in entsprechender Höhe zu leisten war.
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer

    Dem Umstand, dass die Immobilie für eine gewisse Zeit von den Partnern genutzt werden konnte, wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass der Beklagte, anders als bei einem Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Verarmung (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227), die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen nicht herauszugeben hat.
  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    Dieser Wert spiegelt sich regelmäßig in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekommt (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227 Rn. 13; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730).
  • BGH, 20.11.2018 - X ZR 115/16

    Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgabe des Geschenks wegen

    Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, NJW 2018, 3775 Rn. 8; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]; Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]) gesehen, dass die auf die Klägerin übergegangenen Ansprüche gemäß § 528 Abs. 1, § 818 Abs. 2 BGB auf Zahlung einer dem Wert der Schenkung entsprechenden Geldsumme gerichtet und sämtliche Voraussetzungen dieser anspruchsbegründenden Normen erfüllt sind.
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Gegenstand des übergeleiteten Anspruchs sind hierbei nicht die höchstpersönlichen Rechte wie das auf Gestattung der Wohnung, die nicht zurückgegeben werden können, sondern der in Höhe des Wertzuwachses des Grundstücks zu bemessende Wert der Schenkung (§ 818 Abs. 2 BGB) , den dieses durch den im Jahr 2014 eingetretenen Wegfall der dinglichen Belastung mit dem Wohnungsrecht erfahren hat sowie ggf der Wert der Nutzungen, die der Kläger daraus gezogen hat (Bundesgerichtshof vom 17.4.2018 - X ZR 65/17 - BGHZ 218, 227 RdNr 10) .
  • OLG Hamm, 07.02.2020 - 30 U 117/16

    Anerkenntnisurteil

    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens (X ZR 65/17 BGH) hat die Beklagte zu tragen.
  • OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22

    Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes

    Der Senatsvorsitzende hat den Kläger bereits mit Schreiben vom 14. September 2022 darauf hingewiesen, dass das im Schriftsatz des Klägers vom 13. September 2022 zitierte Urteil des OLG Oldenburg vom 10. November 1998 zu 5 U 91/98 aufgrund der oben genannten Rechtsprechung als überholt anzusehen ist und dass das Urteil des BGH in X ZR 65/17 im entscheidenden Punkt einen abweichenden Sachverhalt zur Grundlage hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 3659/20

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Wohnungsrecht - Erlöschen

    Hinsichtlich der rechtlichen Bemessungsgrundsätze bei der Bewertung des lebenslänglichen Wohnrechts, von dessen Gewährung die Klägerin durch die unentgeltlich erlangte Löschungsbewilligung befreit worden sei, gehe die Rechtsprechung des BGH davon aus, dass der Wert der Bereicherung nicht im Wert des Wohnrechts für den Wohnberechtigten als solchen, sondern nur in der Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks bei Wegfall des Wohnrechtes liege, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekomme (mit einem Hinweis auf OLG Koblenz, Urteil vom 24. August 2020 - 12 U 552/18 - juris; BGH Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17 -,BGHZ 218, 227 bis 235).
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