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   BGH, 17.04.2018 - XI ZB 4/17   

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https://dejure.org/2018,13326
BGH, 17.04.2018 - XI ZB 4/17 (https://dejure.org/2018,13326)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2018 - XI ZB 4/17 (https://dejure.org/2018,13326)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2018 - XI ZB 4/17 (https://dejure.org/2018,13326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufung per Computerfax

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschrift - und die ineinander verschlungenen Buchstaben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 10 Ta 350/18

    1. Bei einem sog. "aut-aut-Fall" reicht die schlüssige und substantiierte

    Ein Computerfax mit eingescannter Unterschrift genügt der gesetzlichen Form nach § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH 17. April 2018 - XI ZB 4/17 - Rn. 8, BeckRS 18, 9228) .
  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 71/19

    Vorzeitige Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags aufgrund Diebstahls des

    Die vorinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat - was der Senat von Amts wegen zu prüfen hat (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15, BGHZ 212, 224 Rn. 16; Beschlüsse vom 17. April 2018 - XI ZB 4/17, juris Rn. 11; vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18, juris Rn. 10; jeweils mwN) - bei der Unterzeichnung der Berufungseinlegungs- und Begründungsschrift einen individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern einen den Anforderungen der § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug verwendet.

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob der Unterzeichner - wie vorliegend die Prozessbevollmächtigte der Klägerin - auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10, NJW-RR 2012, 1140 Rn. 8; vom 16. Juli 2013 - VIII ZB 62/12, NJW-RR 2013, 1395 Rn. 11; vom 9. Juli 2015 - V ZB 203/14, NJW 2015, 3104 Rn. 7; vom 29. November 2016 - VI ZB 16/16, NJW-RR 2017, 445 Rn. 7; vom 17. April 2018 - XI ZB 4/17, aaO; jeweils mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2018 - L 1 KR 490/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Denn auch ein nicht lesbarer Namenszug ist als Unterschrift anzuerkennen, wenn der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH, Urt. v. 17. April 2018 - XI ZB 4/17 juris Rn 11).
  • LAG Nürnberg, 28.05.2021 - 8 Sa 310/20

    Einspruch - Schriftform - Computerfax

    Das Berufungsgericht schließt sich vollinhaltlich der überwiegenden Rechtsprechung an, dass ein bestimmender Schriftsatz mit Computerfax übersandt die gesetzlich erforderliche Schriftform nach § 130 Nr. 6 ZPO dadurch wahrt, dass dieser mit eingescannter Unterschrift des Erklärenden übermittelt wird (so auch LAG Köln, Beschluss v. 10.04.2001, Az. 6 Ta 58/01; BGH, Beschluss v. 14.10.2014, Az. XI ZB 13/13; BGH, Beschluss v. 17.04.2018, Az. XI ZB 4/17, jeweils m.w.H., in juris recherchiert).
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