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   BGH, 17.05.1956 - 1 StR 444/55   

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https://dejure.org/1956,368
BGH, 17.05.1956 - 1 StR 444/55 (https://dejure.org/1956,368)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1956 - 1 StR 444/55 (https://dejure.org/1956,368)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1956 - 1 StR 444/55 (https://dejure.org/1956,368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 272
  • NJW 1956, 1449
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.2009 - 1 SsRs 45/09

    Überholen zwischen Lkw mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu

    Von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts, die - wie erforderlich - in einem Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren ergangen ist (vgl. BGHSt 9, 272, 274; OLG Stuttgart DAR 1995, 32; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 121 GVG Rn. 6) weicht der Senat nicht ab.
  • BGH, 22.03.1963 - 2 StR 175/62
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  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Insoweit wäre der Senat daher, soweit er an seiner bisherigen Rechtsauffassung und der einhelligen Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte festhält, an sich gemäß § 121 Abs. 2 GVG grundsätzlich verpflichtet gewesen, diese Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen (BGHSt 9, 272/274; 13, 149/152 f.; LR/Franke StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 49; KK/Hannich StPO 6. Aufl. § 121 GVG Rn. 27; Kissel/Mayer GVG 5. Aufl. § 121 GVG Rn. 19; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 121 GVG Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 2 Ss 56/94

    Verlust des Vorfahrtsrechtes gegenüber dem Linksabbieger bei unbefugten Benutzen

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  • OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 165/94
    Auch der Streit darüber, ob das Rechtsmittel der Revision oder ein anderes, zur Entscheidungszuständigkeit eines anderen Gerichts gehörendes Rechtsmittel gegeben ist, begründet die Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG (vgl. BGHSt 9, 272, 274; 13, 388, 389; LR-Schäfer, StPO , 24. Aufl., § 121 GVG Rn. 51; KK-Salger a.a.O. 121 GVG Rn. 16).
  • OLG Jena, 09.09.1999 - 1 Ss 189/99

    Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides wegen Durchführung ungenehmigten

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  • OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74

    Gründe für die Ausschließung eines Staatsanwalts von der Ausübung seines Amtes;

    Einmal ist diese Entscheidung nicht in einer Revisionsstrafsache ergangen (vgl. BGHSt 9, 272, 274) [BGH 17.05.1956 - 1 StR 444/55] .
  • BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62

    Amtsrichterliche Ermäßigung eines Bußgelds nach verspätet gestelltem Antrag auf

    Dem Umstand, daß das Bayerische Oberste Landesgericht nicht als Rechtsbeschwerde- sondern als Revisionsgericht entschieden hat, ist von dem vorlegenden Oberlandesgericht mit Recht keine Bedeutung für die Vorlegungspflicht beigemessen worden (vgl. hierzu BGHSt 9, 272, 274) [BGH 17.05.1956 - 1 StR 444/55].
  • BayObLG, 16.08.1961 - RReg. 1 St 282/61

    Voraussetzungen der Rechtzeitigkeit eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl;

    Ist der Einspruch verspätet, so ist er ohne Hauptverhandlung durch Beschluß zu verwerten, gegen den die einfache Beschwerde nach § 304 StPO gegeben ist (Löwe-Rosenberg 20. Aufl., Kleinknecht-Müller, 4. Aufl. 9 Schwarz 22. Aufl., je Anm. 1 zu § 411 StPO; vgl. auch BGHSt 9, 272, 279 für den ähnlichen Fall, daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Bußgeldbescheid verspätet gestellt ist, ferner § 463 Abs. 1 Satz 1 RAbgO für den verspäteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Strafbescheid des Finanzamts).
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