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BGH, 17.05.1960 - 4 StR 155/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 14, 302
- NJW 1960, 1474
- MDR 1960, 779
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.1952 - 5 StR 262/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein …
Sie bedeutet im Grundsatz, daß (alle) Fahrzeuge (allein) auf die Fahrbahn angewiesen sind (vgl. Flögel, Straßenverkehrsrecht, 1940, § 2 StVO Anm. 3) und umgekehrt, daß sie die übrigen Teile der Straße nicht benutzen dürfen, und damit auch nicht die Gehwege (vgl. auch BGHSt 14, 302, 304). - OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 6 U 27/22
Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei Ausführung von Bauarbeiten; …
Dabei zielt es primär auf die Wahrung der Belange der Fußgänger, die nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO grundsätzlich zur Benutzung der Gehwege verpflichtet sind (BGH, Beschluss vom 17.05.1960 - 4 StR 155/60, NJW 1960, 1474), radfahrender Kinder, die nach § 2 Abs. 5 Satz 1 StVO einen Gehweg bis zur Vollendung des achten Lebensjahres benutzen müssen und bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres benutzen dürfen, sowie der Belange von Krankenfahrstuhlführern, die nach § 24 Abs. 2 StVO fahren dürfen, wo Fußgängerverkehr zulässig ist (vgl. Haarmann, NZV 1992, 175, 176 m.w.N.).