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BGH, 17.05.1966 - 1 StR 27/66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen entwürdigender Behandlung zweier Untergebener - Anforderungen an die Beamteneigenschaft
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- BGH, 30.09.1959 - 2 StR 285/59
Auszug aus BGH, 17.05.1966 - 1 StR 27/66
Dabei beruft sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Täterkreis des § 174 Nr. 2 StGB auf Beamte im strafrechtlichen Sinne (§ 359 StGB) beschränkt ist (BGHSt 13, 260, 261) [BGH 30.11.1959 - 2 StR 285/59]. - BGH, 01.07.1964 - 2 StR 223/64
Auszug aus BGH, 17.05.1966 - 1 StR 27/66
Der Täter muß jedoch das mit seiner Stellung verbundene Übergewicht oder Ansehen in der Erwartung ausnutzen, daß das Opfer sich fügen werde (BGHSt 19, 355, 356) [BGH 01.07.1964 - 2 StR 223/64]. - BGH, 12.02.1960 - 4 StR 592/59
Auszug aus BGH, 17.05.1966 - 1 StR 27/66
Der § 174 Nr. 2 StGB setzt zwar nicht voraus, daß der Täter auf die ihm Unterstellten einen Zwang ausübt (vgl. zu § 175 a Nr. 2: BGH NJW 1960, 1532 Nr. 14). - BGH, 31.10.1962 - 2 StR 319/62
Auszug aus BGH, 17.05.1966 - 1 StR 27/66
Darauf zielte das Verhalten des Angeklagten nach den Feststellungen des Landgerichts jedoch gerade nicht ab; das Vorhandensein eines Vorgesetztenverhältnisses allein läßt einen solchen Schluß nicht zu (vgl. BGHSt 18, 112, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62].