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   BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65   

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https://dejure.org/1968,3620
BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65 (https://dejure.org/1968,3620)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1968 - V ZR 7/65 (https://dejure.org/1968,3620)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1968 - V ZR 7/65 (https://dejure.org/1968,3620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Geltendmachung eines Vorkaufsrechts aus § 12 Abs. 5 Bodenreformgesetz (BRG) - Vorkaufsrecht bei Veräußerung forstwirtschaftlichen Grundeigentums der württembergisch-hohenzollernschen Gemeinden - Anforderungen an die ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Auch ist nicht festgestellt, daß der Beklagte und W.-Z., als sie ihre Abmachungen in getrennten Urkunden verlautbarten, dies in der Absicht getan hätten, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu vereiteln (BGHZ 34, 200, 205 [BGH 25.01.1961 - V ZR 80/59]; Urteil des Senats vom 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, NJW 1964, 540 = WM 1964, 231); das gleiche gilt für die Zeit nach Annahme des Kaufangebots.
  • BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Im übrigen ist gegenüber ihrem Einwand, im vorliegenden Fall werde trotz Niederlegung des Vertragsinhalts in verschiedenen Urkunden, die nicht aufeinander Bezug nehmen, der gesetzgeberische Zweck des § 313 BGB - nämlich Schutz der Beteiligten vor übereilten Geschäftsabschlüssen, sowie Sicherung des Beweises - vollauf gewährleistet, darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, dieser Gesichtspunkt für sich allein noch keine Anwendung des § 242 BGB zu rechtfertigen vermag (Urteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23 = WM 1965, 480, 482).
  • RG, 10.12.1902 - V 241/02

    Zeugnisverweigerung; Notar

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Inwieweit sie diese Erwägungen dem beurkundenden Notar offenbart oder was sie ihm gegenüber vor Vertragsabschluß etwa sonst geäußert haben, war für die Entscheidung ebensowenig erheblich wie die in sein Wissen gestellte Behauptung, er hätte bei Kenntnis ihrer wirklichen Absichten sämtliche Erklärungen in einer einheitlichen Urkunde zu Papier gebracht oder zum mindesten in jeder der verschiedenen Urkunden jeweils auf die andere verwiesen (Schriftsatz der Klägerin vom 14. Oktober 1964, S. 2); es kann deshalb offenbleiben, ob dem Notar im vorliegenden Fall - was die Revision in Abrede stellt - ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand und ob das Oberlandesgericht, nachdem der Beklagte sich geweigert hatte, ihn von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, von seiner Zeugenvernehmung Abstand nehmen durfte (vgl. dazu §§ 383 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3, 385 Abs. 2 ZPO; RGZ 53, 168; Baumbach/Lauterbach, ZPO 29. Aufl. § 383 Anm. 3 B und D), sowie ob die Klägerin dadurch, daß sie das Unterbleiben der Vernehmung in der anschließenden mündlichen Verhandlung nicht beanstandetes ihr etwaiges Rügerecht gemäß § 295 ZPO eingebüßt hat (vgl. RG JW 1899, 534 Nr. 9).
  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 164/63

    Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung für eine in einer Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Mag auch, wie die Revision geltend macht (unter Bezugnahme auf RGZ 79, 434, 439; 103, 295, 297), bei Niederlegung dies Vereinbarten in mehreren, äußerlich getrennten Urkunden zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß die verschiedenen Geschäfte je als selbständig für sich bestehende gewollt seien, so war indessen diese Vermutung im vorliegenden Fall widerlegt, nachdem das Oberlandesgericht auf Grund eingehender Tatsachenwürdigung festgestellt hatte, sämtliche Abmachungen hätten hier nach übereinstimmender Willensrichtung der Beteiligten eine Einheit gebildet (Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1966, V ZR 164/63, WM 1966, 761, 763 = 1967, 1039, 1041).
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Auch ist nicht festgestellt, daß der Beklagte und W.-Z., als sie ihre Abmachungen in getrennten Urkunden verlautbarten, dies in der Absicht getan hätten, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu vereiteln (BGHZ 34, 200, 205 [BGH 25.01.1961 - V ZR 80/59]; Urteil des Senats vom 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, NJW 1964, 540 = WM 1964, 231); das gleiche gilt für die Zeit nach Annahme des Kaufangebots.
  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Letzterer würde freilich für sich allein noch nicht ausreichen, um die Bejahung der Einheitlichkeit zu rechtfertigen, er käme vielmehr nur als Beweisanzeichen für einen dahingehenden Vertragswillen in Betracht (Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899, 900).
  • BGH, 21.10.1966 - V ZR 183/63

    Anspruch auf Nachentschädigung für zu Zwecken der Bodenreform verkauftes

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Was den gegenständlichen Umfang der Genehmigungsbedürftigkeit nach Maßgabe von § 12 Abs. 4 BHG anbetrifft, so hat das Oberlandesgericht angenommen, sie erstrecke sich trotz scheinbar abweichenden Gesetzeswortlauts ("rechtsgeschäftliche Verfügungen über forstwirtschaftliches Grundeigentum") nicht bloß auf das dingliche Erfüllungsgeschäft, sondern gelte zugleich für den zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrag (unter Bezugnahme auf Art. IV Kontrollratsgesetz Nr. 45 und das Urteil des erkennenden Senats LM WohnsiedlungsG § 4 Nr. 6); hieran ist das Revisionsgericht, da es sich um die Auslegung nichtrevisiblen Landesrechts handelt, gemäß § 549 Abs. 1 ZPO gebunden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1966, V ZR 183/63, WM 1966, 1205, 1207).
  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Mag auch, wie die Revision geltend macht (unter Bezugnahme auf RGZ 79, 434, 439; 103, 295, 297), bei Niederlegung dies Vereinbarten in mehreren, äußerlich getrennten Urkunden zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß die verschiedenen Geschäfte je als selbständig für sich bestehende gewollt seien, so war indessen diese Vermutung im vorliegenden Fall widerlegt, nachdem das Oberlandesgericht auf Grund eingehender Tatsachenwürdigung festgestellt hatte, sämtliche Abmachungen hätten hier nach übereinstimmender Willensrichtung der Beteiligten eine Einheit gebildet (Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1966, V ZR 164/63, WM 1966, 761, 763 = 1967, 1039, 1041).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Klägerin ein Vorkaufsrecht aus § 12 Abs. 5 BRG allenfalls dann zugestanden hätte, wenn zuvor der Grundstückskaufvertrag vom 26. Juni 1958/19. Januar 1961 zwischen dem Beklagten und W.-Z. voll wirksam geworden wäre (unter Bezugnahme auf BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]).
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58

    Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" -

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65
    Dieser Ausgangspunkt entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, wonach die Geltendmachung eines jeden Vorkaufsrechts - gleichgültig, ob es vertraglich vereinbart wurde oder, wie hier dasjenige der württembergisch-hohenzollernschen Gemeinden bei Veräußerung forstwirtschaftlichen Grundeigentums, auf dem Gesetz beruht - den Abschluß eines rechtsgültigen und wirksamen Kaufvertrages zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten voraussetzt; insbesondere müssen, bevor das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, etwa erforderliche behördliche Genehmigungen erteilt und der Kaufvertrag muß, sofern er einer besonderen Form, namentlich der des § 313 BGB bedarf, formgerecht abgeschlossen sein (Urteil des erkennenden Senate vom 9. Januar 1960, V ZR 103/58, WM 1960, 551, 552, mit Nachweisen).
  • RG, 25.06.1912 - II 76/12

    Teilweise Nichtigkeit

  • BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67

    Erfüllung eines Vorkaufrechts an einem Grundstück - Fehlende Genehmigung des

    Ob "der" schuldrechtliche Vertrag im Sinne des § 2 GrdstVG indessen hier als genehmigt zu gelten hat, scheint deshalb fraglich, weil das Berufungsgericht selbst eine "innerliche Abhängigkeit" zwischen den beiden Vereinbarungen vom ... 1962 und damit offenbar ein einheitliches Vertragswerk (vgl. Urteil des Senats vom 17. Mai 1968 - V ZR 7/65 S. 12 ff) für möglich hält, der Grundschuldbetellungsvertrag vom ... 1962 der Genehmigungsbehörde aber nicht vorgelegt worden ist und deshalb bei Annahme der Einheit aller Verträge "der" obligatorische Vertrag über die Veräußerung nicht mit dem Inhalt als genehmigt gilt (§ 6 Abs. 2 GrdstVG), mit dem er abgeschlossen worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 17. Mai 1968 - V ZR 7/65 S. 17; Lange, GrdstVG 2, Aufl. § 2 Anm. 13; Wöhrmann, GrdstVG § 6 Anm. 4; Vorwerk/von Spreckelsen, GrdstVG § 2 Rdn. 71).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 203/68

    Zustandekommen und die Wirksamkeit des Betreuungsvertrags als Geschäftsgrundlage

    Ob die Bedenken der Revisionserwiderung gegen diese tatrichterliche Beweiswürdigung, insbesondere hinsichtlich der Pflicht, die Klägerin von ihren Verpflichtungen aus dem von ihr schon abgeschlossenen Architektenvertrag zu befreien, durchgreifen (vgl. zur Beweislast bei Abfassung in verschiedenen Urkunden Senatsurteil vom 17. Mai 1968 - V ZR 7/65, WM 1968, 1088, 1089), bedarf keiner Prüfung.
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