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   BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76   

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BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76 (https://dejure.org/1976,7329)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76 (https://dejure.org/1976,7329)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1976 - NotSt (B) 1/76 (https://dejure.org/1976,7329)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Notars aus dem Amt für die Dauer von zwei Jahren - Begründung einer Berufung - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Berufung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.09.1969 - I WD 5.69

    Frist für die Begründung einer Berufung - Anforderungen hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
    Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO); Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4; Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13).
  • BVerwG, 18.01.1972 - II WD 59.71

    Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
    Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO); Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4; Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13).
  • BVerwG, 01.07.1968 - III D 18.68
    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
    Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO); Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4; Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13).
  • BGH, 17.02.1986 - NotSt (Brfg) 5/85

    Rechtsmittel im förmlichen Disziplinarverfahren - Unzulässigkeit der Berufung

    Das bedeutet, daß der Berufungsführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (BGH, Beschl. v. 17. Mai 1976 - NotSt (B) 1/76; Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts II. Bd. § 110 IV D 4; Claussen/Janzen, BDO 4. Aufl. § 82 Rz 4 a; Behnke, BDO 2. Aufl. § 82 Rz 6).
  • BGH, 21.03.1977 - NotSt (Brfg) 3/76

    Anforderungen an die Begründung der Berufung - Geltung des Verbots der

    Die Berufung war jedoch unzulässig, weil der Berufungsführer seine Anträge nicht entsprechend dem § 82 Halbsatz 2 BDO begründet hatte (Senatsentscheidungen vom 27. Oktober 1975 - NotSt (Brfg) 1/75 = DNotZ 1976, 424 und vom 17. Mai 1976 - NotSt (B) 1/76 -).
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