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BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Notars aus dem Amt für die Dauer von zwei Jahren - Begründung einer Berufung - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Berufung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.09.1969 - I WD 5.69
Frist für die Begründung einer Berufung - Anforderungen hinsichtlich einer …
Auszug aus BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO);… Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4;… Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13). - BVerwG, 18.01.1972 - II WD 59.71
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO);… Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4;… Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13). - BVerwG, 01.07.1968 - III D 18.68
Auszug aus BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO);… Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4;… Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13).
- BGH, 17.02.1986 - NotSt (Brfg) 5/85
Rechtsmittel im förmlichen Disziplinarverfahren - Unzulässigkeit der Berufung …
Das bedeutet, daß der Berufungsführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (BGH, Beschl. v. 17. Mai 1976 - NotSt (B) 1/76; Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts II. Bd. § 110 IV D 4;… Claussen/Janzen, BDO 4. Aufl. § 82 Rz 4 a;… Behnke, BDO 2. Aufl. § 82 Rz 6). - BGH, 21.03.1977 - NotSt (Brfg) 3/76
Anforderungen an die Begründung der Berufung - Geltung des Verbots der …
Die Berufung war jedoch unzulässig, weil der Berufungsführer seine Anträge nicht entsprechend dem § 82 Halbsatz 2 BDO begründet hatte (Senatsentscheidungen vom 27. Oktober 1975 - NotSt (Brfg) 1/75 = DNotZ 1976, 424 und vom 17. Mai 1976 - NotSt (B) 1/76 -).