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   BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82   

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https://dejure.org/1982,6798
BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82 (https://dejure.org/1982,6798)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1982 - 2 StR 201/82 (https://dejure.org/1982,6798)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82 (https://dejure.org/1982,6798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 516
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1950 - 4 StR 14/50

    Vorsätzliche Unterstützung einer in betrügerischer Absicht verübten Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Jedoch setzt auch diese Tatbeteiligung voraus, daß der Angeklagte die Tat entweder durch ein bestimmtes positives Tun fördert oder es trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuschwächen oder für den Täter riskanter zu machen (BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - 4 StR 14/50, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1951, 144).
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Jedoch setzt auch diese Tatbeteiligung voraus, daß der Angeklagte die Tat entweder durch ein bestimmtes positives Tun fördert oder es trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuschwächen oder für den Täter riskanter zu machen (BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - 4 StR 14/50, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1951, 144).
  • BGH, 25.10.1966 - 1 StR 345/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubs

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Ob bereits eine den Täter psychisch unterstützende körperliche Anwesenheit als Beihilfe durch positives Tun zu bewerten ist (so offenbar BGH, Urteil vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 345/66), kann hier offen bleiben, denn das Landgericht hat zu Recht für den vorliegenden Fall hierin keine Beihilfehandlung gesehen.
  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Zwar ist neben der physischen auch die psychische Unterstützung der Haupttat als Beihilfe zu bewerten, wobei es genügt, daß der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Beihilfe durch positives Tun setzt einen durch eine bestimmte Handlung erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82, StV 1982, 516; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14 und vom 17. November 2009 - 3 StR 455/09, NStZ 2010, 224 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05

    Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung

    Jedoch ist auch in diesem Fall - wie bei jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit für positives Tun - ein durch Handeln erbrachter Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbare Voraussetzung (BGHR, StGB § 27 Abs. 1.Vorsatz 2; BGH - 2. Strafsenat - StV 1982, 516; LK-Roxin, StGB, 11. Auflage § 27 Rn. 15; a.A. BGH - 3. Strafsenat - StV 1982, 518 mit ablehnenden Anmerkungen von Rudolphi); dieser kann im Einzelfall schon darin bestehen, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitfährt oder mitgeht, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Hauttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH NStZ 1995, 490).

    Eine solche kann nach den bisherigen Feststellungen insbesondere nicht aus vorangegangenem Tun begründet werden (vgl. hierzu BGH StV 1982, 516).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 419/15

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Tun: Vermittlung eines Gefühls der

    Jedoch setzt Beihilfe durch positives Tun einen durch eine bestimmte Handlung erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82, StV 1982, 516; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14; Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 455/09, NStZ 2010, 224 f.).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und

    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 485/84

    Anforderungen an die Begründung bei Verurteilung wegen Beihilfe durch Unterlassen

    Es fehlen auch Ausführungen zur Dauer der strafbaren Handlungen des Haupttäters Wirga und zu dem entscheidenden Zeitpunkt, in dem der Angeklagte frühestens nach Kenntnis von dem strafbaren Geschehen hätte erfolgreich eingreifen können und müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82 - bei Holtz MDR 1982, 809 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; Cramer in Schönke/Schröder 21. Aufl. § 27 StGB Rdn. 15 ff).
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