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   BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88   

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https://dejure.org/1988,9754
BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88 (https://dejure.org/1988,9754)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1988 - 1 StR 177/88 (https://dejure.org/1988,9754)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 1 StR 177/88 (https://dejure.org/1988,9754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei der Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88
    Zu Unrecht hat die Strafkammer im Anschluß an einen die Entscheidung nicht tragenden Hinweis in BGHSt 33, 367 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] den - jeweils durch das Amtsgericht Stuttgart ausgesprochen - Vorverurteilungen vom 17. September 1976 und vom 28. Oktober 1982 Zäsurwirkung beigemessen.
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87

    Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88
    Diese Verurteilungen hatten bei Prüfung einer Gesamtstrafenbildung außer Betracht zu bleiben, weil sie - im ersten Fall durch Straferlaß, im zweiten Fall durch Vollstreckung der Strafe - im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt waren (BGH StV 1987, 480/481 = MDR 1987, 1037, 1038 = BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4; ebenso BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2 sowie BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87 - und vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87

    Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88
    Diese Verurteilungen hatten bei Prüfung einer Gesamtstrafenbildung außer Betracht zu bleiben, weil sie - im ersten Fall durch Straferlaß, im zweiten Fall durch Vollstreckung der Strafe - im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt waren (BGH StV 1987, 480/481 = MDR 1987, 1037, 1038 = BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4; ebenso BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2 sowie BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87 - und vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88).
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