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   BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99   

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BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99 (https://dejure.org/2000,2938)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2000 - 2 StR 460/99 (https://dejure.org/2000,2938)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 StR 460/99 (https://dejure.org/2000,2938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 494
  • StV 2001, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beteiligungsverdacht nach den Gesamtumständen so nahe liegt, daß ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO nicht auszuschließen ist, daß das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (BGHSt 42, 86, 87).

    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).

    Es ist vielmehr genau jener in der Rechtsprechung (BGHSt 42, 86, 87 m.w.N.) angeführte Fall gegeben, in dem das Revisionsgericht ohne eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des Vereidigungsverbots durch das Tatgericht und ohne Begründung für die Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO einen Verstoß gegen diese Vorschrift annehmen muß.

  • BGH, 29.04.1969 - 5 StR 140/69

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensverstoß

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 358/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes -

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 29/69

    Strafbarkeit wegen Mordes und Raubes - Voraussetzung der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Ergeben die Urteilsgründe allerdings tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass gegen den Zeugen ein Tat- oder Teilnahmeverdacht bestehen könnte, so ist es rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht die Frage des Vereidigungsverbots gar nicht geprüft hat (BGH NStZ 2000, 494; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 60 Rdnr. 61 m. zahlr. w. Nachw.).

    Dabei begründet zwar der Umstand, dass weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe erkennen lassen, warum § 60 Nr. 2 StPO nicht angewandt worden ist, für sich genommen noch keinen Verfahrensfehler; denn gemäß § 64 StPO muss nur das Absehen von der Vereidigung begründet werden; Anordnung und Vornahme der Vereidigung bedürfen (als der gesetzliche Regelfall) einer Begründung dagegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 1985, 638; BGH NStZ 2000, 494).

    In diesem Fall ist ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO daher regelmäßig auch nicht auszuschließen, dass das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (BGHSt 42, 86, [87]; BGH NStZ 2000, 494).

  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 258/00

    Vereidigungsverbot bei Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB; Begründetheit

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO anzusehen (BGHSt 42, 86, 87; BGH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - 2 StR 460/99 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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