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   BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00   

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https://dejure.org/2001,3938
BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00 (https://dejure.org/2001,3938)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - 4 StR 412/00 (https://dejure.org/2001,3938)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00 (https://dejure.org/2001,3938)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 337 StPO; § 244 StPO; § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB
    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht (Erinnerungsvermögen eines zu vernehmenden Zeugen; Prüfung nach allgemeiner Lebenserfahrung); Schwerer Raub (Werkzeug / Waffe - Abgrenzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub - Banküberfall - Beweiswürdigung - Fingerspuren - Raumüberwachungskamera - Beweisantrag - Aufklärungsrüge - Waffe

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 2, Abs. 3 S. 2
    Bedeutungslosigkeit einer Beweisbehauptung; keine Aufklärungspflicht bei nutzlosen Ermittlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Damit liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 10 und 181 BGH NStZ 1998, 51 f.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Allein dem Tatrichter ist die Aufgabe übertragen, ohne Bindung an Beweisregeln eigenverantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Geschehen überzeugen kann (BGHSt 10, 208, 209).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Die vom Angeklagten und seinen Mittätern eingesetzten Tatwaffen stellen damit unter den hier gegebenen Umständen keine Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge dar, sondern sind Werkzeuge oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (vgl. BGHSt 44, 103, 106; 45, 249, 250, 251; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 244 Rdn. 3 m.w. N.).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 181/88

    Unterlassung der Angabe des THC-Gehalts einer sichergestellten Haschischmenge

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Damit liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 10 und 181 BGH NStZ 1998, 51 f.).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Die vom Angeklagten und seinen Mittätern eingesetzten Tatwaffen stellen damit unter den hier gegebenen Umständen keine Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge dar, sondern sind Werkzeuge oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (vgl. BGHSt 44, 103, 106; 45, 249, 250, 251; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 244 Rdn. 3 m.w. N.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Damit liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 10 und 181 BGH NStZ 1998, 51 f.).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    In Fällen, in denen Ermittlungen über länger zurückliegende Vorgänge anzustellen sind, ist die Eignung der Ermittlungen anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß die Zeugen die in ihr Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten haben, zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 2000, 156 f.).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
    Ohne Bedeutung ist eine Tatsache dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (BGH StV 1997, 338; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Des Weiteren trägt die Erwägung des Landgerichts, es sei nicht zu erwarten, dass der - im Ermittlungsverfahren nicht vernommene - Zeuge sich nach mehr als 13 Jahren an die für ihn alltäglichen Ereignisse noch erinnere (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Sie sind vielmehr Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGH, Beschluß vom 29. Juli 1998 - 1 StR 370/98 - Beschluß vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 521/98 - Beschluß vom 8. August 2001 - 3 StR 271/00 - Beschluß vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00 - und Beschluß vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 502/99 -).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06

    Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen;

    Solche sind bedeutungslos, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten, weil sie nur mögliche, nicht zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält (vgl. BGH, Urt. vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00; BGH NJW 1988, 501, 502; st. Rspr.).
  • LAG Hamm, 26.03.2014 - 5 Sa 1556/13
    In einem Strafverfahren hat der BGH (BGH, Urteil v. 17.05.2001 - 4 StR 412/00 -, juris) entschieden, dass die Vernehmung zweier erst noch zu ermittelnder, nur äußerlich allgemein beschriebener, Zeugen zu der Frage, ob sie Monate vorher eine ihnen nicht bekannte Person in ihrer Straße spazieren gehen sehen haben, als eine voraussichtlich nutzlose Beweiserhebung/Ermittlung unterlassen werden durfte.
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