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BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 212 StGB
Totschlag; Mord; Heimtücke (subjektive Erfordernisse im Fall einer Grenzprovokation); Bewußtsein der Ausnutzung von Arg- und Wehrlosigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mord - Grenztruppen - DDR - Grenzprovokateur - Aufklärungspflicht - Bedingter Tötungsvorsatz - Heimtücke
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Subjektive Seite der Heimtücke - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 296
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
Ob dieser auch im Falle der Verwerfung der Rechtsmittel zum Schuldspruch hätte aufgehoben werden müssen, weil die Tat des Angeklagten - wie Staatsanwaltschaft und Angeklagter meinen - durch so außergewöhnliche Umstände geprägt ist, daß sich die vom Gesetz für Mord angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig dargestellt hätte und eine Strafmilderung in entsprechender Anwendung des § 49 StGB geboten wäre (vgl. BGHSt 30, 105), bedarf danach keiner Entscheidung. - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
Er muß vielmehr, was allerdings oft mit "einem Blick" geschehen wird, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit für seine Tat erfaßt haben (BGHSt 6, 120, 121; 6, 329, 331). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
Er muß vielmehr, was allerdings oft mit "einem Blick" geschehen wird, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit für seine Tat erfaßt haben (BGHSt 6, 120, 121; 6, 329, 331).
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
In einem Fall, bei dem ein Grenzsoldat der DDR einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der vom Westen aus die Grenze überschritten hatte, erschoß, hat der Bundesgerichtshof (NStZ-RR 2001, 296) das Mordmerkmal der Heimtücke verneint und auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils selbst auf Totschlag erkannt. - LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02 Tat erfasst haben (BGH 6, 20 (121); 6, 329 (331); BGH, Urteil vom 17.05.2001, 4 StR 520/00).
hoher Erregung handelt (BGH, Urteil vom 17.05.2001, a.a.O.).