Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10998
BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,10998)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,10998)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,10998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls ; Kein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bei bestehender Möglichkeit des Betroffenen, seinen Standpunkt im Beschwerdeverfahren zu verdeutlichen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1969, 2192; 1978, 1795) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, n.v.) handelt es sich bei dem Anwaltsgerichtshof um ein unabhängiges staatliches Gericht, dem die Zulassungsstreitigkeiten der Rechtsanwälte gesetzlich zugewiesen sind.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1969, 2192; 1978, 1795) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, n.v.) handelt es sich bei dem Anwaltsgerichtshof um ein unabhängiges staatliches Gericht, dem die Zulassungsstreitigkeiten der Rechtsanwälte gesetzlich zugewiesen sind.
  • BGH, 07.10.2003 - AnwZ (B) 38/02

    Rechtsweg in Anwaltssachen

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1969, 2192; 1978, 1795) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, n.v.) handelt es sich bei dem Anwaltsgerichtshof um ein unabhängiges staatliches Gericht, dem die Zulassungsstreitigkeiten der Rechtsanwälte gesetzlich zugewiesen sind.
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Dass ein Antragsteller über Aktivvermögen verfügt, das er - etwa im Hinblick auf dingliche Rechte Dritter - nicht binnen kurzer Zeit verwerten kann, ist ein Gesichtspunkt, der bei einem Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls häufig geltend gemacht wird, der aber regelmäßig schon aus Rechtsgründen unbeachtlich ist, weil sich hieraus nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die fehlende Liquidität solcher Vermögenswerte noch keine nachhaltige Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts ergibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03, juris Rn. 20).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 32/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Senatsbeschl. v. 17. Mai 2004, AnwZ (B) 21/03, GuT 2004, 184).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 11/10

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall

    Dies wäre jedoch für die Annahme konsolidierter Vermögensverhältnisse erforderlich (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht