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   BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10   

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https://dejure.org/2010,414
BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10 (https://dejure.org/2010,414)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2010 - II ZB 5/10 (https://dejure.org/2010,414)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10 (https://dejure.org/2010,414)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13e Abs 3 HGB, § 13g Abs 2 HGB, § 6 Abs 2 S 2 Nr 3 GmbHG, § 8 Abs 3 GmbHG, § 28 Abs 2 FGG
    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; HGB §§ 13e Abs. 3, 13g Abs. 2
    Globale Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung ausreichend

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen einer Versicherung des Nichtvorliegens einer etwaigen Verurteilung wegen Straftaten im Inland oder Ausland i.R.e. Anmeldung zum Handelsregister durch Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater

    Zur Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung

  • rewis.io

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers

  • ra.de
  • rewis.io

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen einer Versicherung des Nichtvorliegens einer etwaigen Verurteilung wegen Straftaten im Inland oder Ausland i.R.e. Anmeldung zum Handelsregister durch Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Versicherung des Geschäftsführers zum Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Geschäftsführer bei der Handelsregisteranmeldung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 8 Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; HGB § 13e Abs. 3, § 13g Abs. 2; FGG § 28 Abs. 2 a. F.
    Keine Benennung der einzelnen Straftatbestände in der Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über das Fehlen von Bestellungshindernissen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Inhalt der Handelsregisteranmeldung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung der Geschäftsführer bei Anmeldung zum Handelsregister

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1337
  • ZIP 2010, 5
  • ZIP 2010, 928
  • MDR 2010, 939
  • DNotZ 2010, 930
  • FGPrax 2010, 246
  • WM 2010, 1368
  • BB 2010, 2203
  • DB 2010, 1521
  • Rpfleger 2010, 513
  • NZG 2010, 829
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 27.04.2009 - 31 Wx 42/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10
    Das Oberlandesgericht möchte auf die dagegen von der Beteiligten eingelegte weitere Beschwerde den Beschluss des Landgerichts sowie die Verfügungen des Registergerichts aufheben, sieht sich hieran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 27. April 2009 (31 Wx 42/09, GmbHR 2009, 831) gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    3 Z 116/83">DB 1983, 2408 f.; H. Winter/Veil in Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 8 Rdn. 26; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. § 8 Rdn. 16; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. § 8 Rdn. 17; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG 17. Aufl. § 8 Rdn. 16; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 8 Rdn. 23; Michalski/Heyder, GmbHG § 8 Rdn. 36; Wicke, GmbHG § 8 Rdn. 15;BeckOK GmbHG/C. Jaeger, Stand 15.10.2009 § 8 Rdn. 19; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 176. Aufl. § 8 GmbHG Rdn. 5; Sudhoff/Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1992 S. 34;MünchHdbGesR III/Riemenschneider/Freitag 3. Aufl. § 8 Rdn. 11; Karsten, GmbH-Recht § 1 Rdn. 75), vertreten wird, dass auch die Straftatbestände, die ein Bestellungshindernis bilden können, im Einzelnen aufgeführt werden müssen (OLG München, Beschl. vom 27. April 2009 - 31 Wx 42/09, NZG 2009, 717; vgl. auch Wachter, GmbHR 2009, 785, 786 f.; Leitzen, GmbHR 2009, 1289, 1291; Kilian, Notar 2010, 13, 19) folgt dem der Senat nicht (ebenso Tebben, RNotZ 2008, 441, 449; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 8. Aufl. Rdn. 956 Fn. 4; vgl. auch Groß, Rpfleger 1982, 151 f.).

  • OLG München, 20.04.2009 - 31 Wx 34/09

    GmbH: Versicherung des Geschäftsführers oder Liquidators über das Nichtvorliegen

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10
    3 Z 116/83">DB 1983, 2408 f.; H. Winter/Veil in Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 8 Rdn. 26; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. § 8 Rdn. 16; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. § 8 Rdn. 17; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG 17. Aufl. § 8 Rdn. 16; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 8 Rdn. 23; Michalski/Heyder, GmbHG § 8 Rdn. 36; Wicke, GmbHG § 8 Rdn. 15;BeckOK GmbHG/C. Jaeger, Stand 15.10.2009 § 8 Rdn. 19; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 176. Aufl. § 8 GmbHG Rdn. 5; Sudhoff/Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1992 S. 34;MünchHdbGesR III/Riemenschneider/Freitag 3. Aufl. § 8 Rdn. 11; Karsten, GmbH-Recht § 1 Rdn. 75), vertreten wird, dass auch die Straftatbestände, die ein Bestellungshindernis bilden können, im Einzelnen aufgeführt werden müssen (OLG München, Beschl. vom 27. April 2009 - 31 Wx 42/09, NZG 2009, 717; vgl. auch Wachter, GmbHR 2009, 785, 786 f.; Leitzen, GmbHR 2009, 1289, 1291; Kilian, Notar 2010, 13, 19) folgt dem der Senat nicht (ebenso Tebben, RNotZ 2008, 441, 449; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 8. Aufl. Rdn. 956 Fn. 4; vgl. auch Groß, Rpfleger 1982, 151 f.).
  • BGH, 03.12.2019 - II ZB 18/19

    Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im

    Gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 53 Abs. 2 BZRG ist der Geschäftsführer bei der Anmeldung dem Registergericht nach entsprechender Belehrung unbeschränkt auskunftspflichtig, was die Vermeidung erhöhten Verwaltungsaufwands durch ein gerichtliches Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG bezweckt (Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des GmbHG usw. vom 15. Dezember 1977, BT-Drucks. 8/1347, S. 34; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 9).
  • BGH, 14.05.2019 - II ZB 25/17

    EuGH-Vorlage zur Handelsregisteranmeldung einer Limited-Zweigniederlassung

    Dem Registergericht sollen die zur Überprüfung von Bestellungshindernissen erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt und die ansonsten erforderlichen eigenen Recherchen des Gerichts entbehrlich gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 9, 12).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZB 24/10

    Ausschlussgrund für die Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Versicherung des

    Die Versicherung des Geschäftsführers hat den Zweck, dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsste (BT-Drucks. 8/1347, S. 34, 43; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 9).

    Darin unterscheidet sich die beanstandete Versicherung von der Erklärung, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 zugrunde lag.

  • BGH, 28.06.2022 - II ZB 8/22

    Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung

    c) Soweit das Beschwerdegericht gemeint hat, die Versicherung sei auch auf § 265e StGB zu erstrecken, ist dies zwar überflüssig, wenn in der Anmeldung durch ausdrückliche Benennung der §§ 265c, 265d StGB oder eine sie einschließende Formulierung (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 8 ff.) versichert wird, dass der Bestellung keine Verurteilungen nach diesen Vorschriften entgegenstehen, weil es sich bei § 265e StGB um eine auf diese Straftatbestände aufbauende Vorschrift der Strafzumessung handelt (OLG Oldenburg, ZIP 2018, 278).
  • OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14

    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer

    Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH in seinen Beschlüssen vom 17.5.2010 ( FGPrax 2010, 246 ) und vom 7.6.2011 ( FGPrax 2011, 237 ) ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer bzw. der Liquidator eine Versicherung abgibt, in der das Vorliegen konkreter Tatsachen verneint wird, die der Bestellung entgegenstehen würden (1).

    Die Versicherung hat den Zweck, dem Registergericht auf einfache und schnelle Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch Auskunftsersuchen selbst verschaffen müsste (BGH, FGPrax 2010, 246 , unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 8/1347, S. 34).

    Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nach dem Willen des Gesetzgebers zum einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer/Liquidator einer strafrechtlichen Verantwortung nach § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG unterworfen ist (BGH, FGPrax 2010, 246 , unter Bezugnahmeauf BT-Drucks. 8/1347, S. 34).

    Eventuell verbleibende Unklarheiten über Umfang und Bedeutung der zu versichernden Umstände hat der Geschäftsführer zur Vermeidung von Haftungsrisiken durch Inanspruchnahme rechtlicher Beratung zu klären (BGH, FGPrax 2010, S. 246).

  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dient die Versicherung eines Anwärters auf die Geschäftsführerstellung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG dazu, dem Registergericht die zur Prüfung von Bestellungshindernissen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine ansonsten erforderlich werdende eigene Recherche überflüssig zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10 - m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16

    Anforderungen des § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG

    Die Versicherung habe den Zweck, dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsse (BGH, Beschluss vom 17.05.2010, Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris, dort im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei; diese Rspr. aus Anlass einer Versicherung nach § 39 Abs. 3 S. 1 GmbHG zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verurteilung bestätigend: BGH, Beschluss vom 07.06.2011, Az. II ZB 24/10, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11

    Anmeldung des GmbH-Geschäftsführers zum Handelsregister: Bestellungshindernis bei

    Die Rechtspflegerin hat insoweit auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) verwiesen.

    Mit der Einführung der in diesen Vorschriften normierten Versicherung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Registergericht zur Überprüfung der Umstände, die gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG einer Stellung als Geschäftsführer entgegenstehen, selbst Auskunft aus dem Zentralregister einholen muss (vgl. BGH GmbHR 2010, 812).

    Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Versicherung wird vielmehr zum Einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer einer strafrechtlichen Verantwortung unterworfen wird (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG), zum anderen dadurch, dass der Erklärende gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG beziehungsweise § 39 Abs. 3 Satz 1 GmbHG über seine unbeschränkte Auskunftspflicht vom Gericht oder den in § 8 Abs. 3 Satz 2 GmbHG genannten rechtskundigen Personen zu belehren ist, was er wiederum zu versichern hat (BGH GmbHR 2010, 812).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem zitierten Beschluss vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) entschieden, dass mit der in jenem Fall in Rede stehenden Versicherung des Geschäftsführers, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", der oben genannte alleinige Gesetzeszweck vollständig erreicht ist, nämlich dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsste.

  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden

    Auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17.05.2010, Az. II ZB 5/10) aufgestellten Grundsätze erfüllt die von der Geschäftsführerin abgegebene Versicherung, sie sei nicht gemäß § 6 GmbHG von der Tätigkeit als Geschäftsführer ausgeschlossen, weil sie aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben dürfe, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimme, nicht den mit § 8 Absatz 3 Satz 1 GmbHG verfolgten Zweck.

    17 Unter Bezugnahme auf dieses gesetzgeberische Motiv hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, in Rpfleger 2010, 513 ff, im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei) diesen vom Gesetzgeber angegeben Zweck als alleine maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des erforderlichen Inhalts der von dem Geschäftsführer nach § 8 Absatz 3 GmbHG abzugebenden Versicherung angesehen.

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14

    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom

    entschieden, dass eine Versicherung dieses Inhalts auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätze nicht den mit § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG verfolgten Zweck erfüllt und damit als Eintragungsgrundlage nicht ausreicht.

    Unter Bezugnahme auf dieses gesetzgeberische Motiv hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, in Rpfleger 2010, 513 ff, im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei) diesen vom Gesetzgeber angegeben Zweck als alleine maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des erforderlichen Inhalts der von dem Geschäftsführer nach § 8 Absatz 3 GmbHG abzugebenden Versicherung angesehen.

  • OLG Hamm, 19.05.2021 - 27 W 31/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Handelsregisters; Ablehnung einer

  • OLG Hamm, 14.04.2011 - 27 W 27/11

    Anforderungen an die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister

  • OLG Celle, 20.03.2023 - 9 W 24/23

    Versicherung Geschäftsführer; Gewerbeuntersagung; Inhaltliche Erfordernisse an

  • OLG Stuttgart, 13.04.2021 - 8 W 19/21
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2022 - 3 Wx 227/21

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts Antrag auf Eintragung einer

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