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   BGH, 17.05.2018 - IX ZR 27/16   

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https://dejure.org/2018,15514
BGH, 17.05.2018 - IX ZR 27/16 (https://dejure.org/2018,15514)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2018 - IX ZR 27/16 (https://dejure.org/2018,15514)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - IX ZR 27/16 (https://dejure.org/2018,15514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Auslegung des Merkmals "Konkurse" in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b LugÜ

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit nach dem Lugano-Übereinkommen: Auslegung des Merkmals "Konkurse" in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b LugÜ; Anwendbarkeit bei Vollstreckungsgegenklagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Auslegung des Merkmals "Konkurse" in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b LugÜ

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.11.2017 - C-641/16

    Tünkers France und Tünkers Maschinenbau

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - IX ZR 27/16
    Im Grundsatz ist die Anwendung des LuganoÜbereinkommens nur bei Klagen ausgeschlossen, die sich unmittelbar aus einem Insolvenzverfahren herleiten und in engem Zusammenhang damit stehen (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 9. November 2017 - C-641/16, Tünkers France, ZIP 2017, 2275 Rn. 19).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12

    Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - IX ZR 27/16
    Zu der Frage, ob diese Regelung auf eine Vollstreckungsgegenklage Anwendung findet, die sich darauf stützt, dass die titulierte Forderung durch Aufrechnung erloschen sei, gilt weiterhin, was der Senat in seinem Beschluss vom 3. April 2014 (IX ZB 88/12, NJW 2014, 2798 Rn. 16 f) ausgeführt hat.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 9 U 92/20

    Entschädigungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit

    Die Sache hat nicht deswegen grundsätzliche Bedeutung, weil im Revisionsverfahren möglicherweise eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union in Betracht kommt (vgl. insofern z.B. BGH, Urteil vom 17.05.2018, IX ZR 27/16, Rn. 2, zitiert nach juris).
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