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   BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19   

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https://dejure.org/2021,14929
BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19 (https://dejure.org/2021,14929)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2021 - 4 StR 654/19 (https://dejure.org/2021,14929)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 4 StR 654/19 (https://dejure.org/2021,14929)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO
    Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers: endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem)

  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 2 StPO
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO, § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO, § 143a StPO, § 144 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung der Beiordnung einer Rechtsanwältin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung der Beiordnung einer Rechtsanwältin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers nur bei endgültig zerstörtem Vertrauensverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2021 - 3 StR 424/20

    Substantiierte Darlegung des Vorliegens einer ernsthaften Störung des

    Auszug aus BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19
    Pauschale, nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen eine Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20; Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19
    Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19
    Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • BGH, 21.04.2021 - StB 17/21

    Coronapandemie erfordert nicht generell einen Sicherungsverteidiger in

    Auszug aus BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19
    Ist ein Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers rechtskräftig abgelehnt worden (§ 142 Abs. 7 Satz 1 StPO), kann er einen neuerlichen Antrag nur auf Umstände stützen, die sich aufgrund einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21 Rn. 7).
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