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BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik Deutschland - Grundsatz der Anwendbarkeit der milderen Rechtsordnung nach den Übergangsvorschriften des Einigungsvertrages - Unzulässige Vermischung von Gesichtspunkten aus verschiedenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straftat zu Zeiten der …
Auch sonst ist eine Einhaltung des Grundsatzes strikter Alternativität nicht durchgängig möglich (…vgl. zur Sanktionsfindung bei mehreren Taten: BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 13; zur Anwendung des JGG neben DDR-Strafrecht: BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 6, Gesetzesänderung 5). - BGH, 21.12.2017 - 4 StR 461/17
Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung am maßgeblichen Erziehungszweck); …
Dies hat zur Folge, dass für den zur Tatzeit jugendlichen Angeklagten von dem Strafrahmen des § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG (sechs Monate bis fünf Jahre) und nicht - wie von der Kammer angenommen - von der Strafrahmenobergrenze des § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG (bis zehn Jahre) auszugehen ist (vgl. BGH Urteil vom 17. Juni 1992 - 2 StR 602/91, BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 6 mwN).