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   BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97   

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https://dejure.org/1997,5140
BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97 (https://dejure.org/1997,5140)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - X ARZ 638/97 (https://dejure.org/1997,5140)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - X ARZ 638/97 (https://dejure.org/1997,5140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Landpachtvertrags als Landwirtschaftssache - Anspruch aus dem Gesetz über die Übertragung des Eigentums und Verpachtung volkseigener landwirtschaftlicher Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger - Pachtvertrag über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 1 Nr. 1a
    Begriff der Landwirtschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1997, 1871
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97
    Daß dieses Gericht am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt ist, steht seiner Bestimmung als zuständiges Gericht nicht entgegen (BGHZ 71, 69, 70, 74 f.; BGH, Beschl. v. 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94, NJW-RR 1994, 1282).
  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97
    Auf die Vorlage des Landgerichts Berlin war in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (hierzu BGHZ 90, 156, 157 [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83]; BGHZ 104, 363, 364 f.) das Amtsgericht Schwerin als Landwirtschaftsgericht als das zuständige Gericht zu bestimmen.
  • BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Scheidungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97
    Daß dieses Gericht am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt ist, steht seiner Bestimmung als zuständiges Gericht nicht entgegen (BGHZ 71, 69, 70, 74 f.; BGH, Beschl. v. 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94, NJW-RR 1994, 1282).
  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97
    Auf die Vorlage des Landgerichts Berlin war in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (hierzu BGHZ 90, 156, 157 [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83]; BGHZ 104, 363, 364 f.) das Amtsgericht Schwerin als Landwirtschaftsgericht als das zuständige Gericht zu bestimmen.
  • OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09

    Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer

    Die Bestimmung des § 1 Nr. 1 a LwVG ist grundsätzlich weit auszulegen (BGH WM 1997, 1871; OLG Karlsruhe RdL 1991, 76), sodass die ausschließliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts immer dann gegeben ist, wenn ein Anspruch - jedenfalls auch - mit Vorschriften des Landpachtrechts begründet werden kann.
  • LG Detmold, 09.10.2015 - 1 O 262/15

    Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche

    Die Vorschrift, die Verfahren "auf Grund der Vorschriften über den Landpachtvertrag im übrigen" betrifft, ist grundsätzlich weit auszulegen (BGH WM 1997, 1871) und erfasst nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, auch Ansprüche aus Besitzschutz (BGH, Urteil vom 23. November 2007, LwZR 5/07).
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