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   BGH, 17.06.1999 - 4 StR 227/99   

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https://dejure.org/1999,6812
BGH, 17.06.1999 - 4 StR 227/99 (https://dejure.org/1999,6812)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1999 - 4 StR 227/99 (https://dejure.org/1999,6812)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 4 StR 227/99 (https://dejure.org/1999,6812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 174 StGB; § 176 StGB; § 348 Abs. 2 StPO;
    Sachdarstellung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Bindungswirkung der (fehlerhaften) Zuständigkeitsverweisung; Instanzenzug bei Aufhebung und Zurückverweisung;

  • Wolters Kluwer

    Jugendschutzgericht - Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Schutzbefohlener - Berufung - Freispruch - Nebenklage - Gesamtfreiheitsstrafe - Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - "Objektive Willkür" - Sachrüge - Urteilsgründe - Gericht erster Instanz - Bindungswirkung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 348 Abs. 2; ; StPO § 347 Abs. 2; ; StPO § 348; ; StPO § 355; ; StGB § 174; ; StGB § 176; ; GVG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 348 Abs. 2, § 355
    Verweisung an das zuständige Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1988 - 3 StR 108/88

    Fortgesetzte Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer - Fortgesetzte

    Auszug aus BGH, 17.06.1999 - 4 StR 227/99
    a) Das Urteil kann im Umfang der Verurteilung des Angeklagten keinen Bestand haben, weil es - wie die Revision zu Recht rügt - keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen, dem Angeklagten angelasteten Fällen enthält (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 2 und 3 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

    Auszug aus BGH, 17.06.1999 - 4 StR 227/99
    a) Das Urteil kann im Umfang der Verurteilung des Angeklagten keinen Bestand haben, weil es - wie die Revision zu Recht rügt - keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen, dem Angeklagten angelasteten Fällen enthält (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 2 und 3 jeweils m.w.N.).
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