Rechtsprechung
BGH, 17.06.2004 - 1 StR 62/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 22 StGB; § 211 StGB
Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung (strafschärfende Berücksichtigung der Begehungsweise bei versuchtem Mord) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Begriff des hinterlistigen Überfalls; Annahme eines hinterlistigen Überfalls bei Ausnutzung eines Überraschungsmoments; Hinterlist durch von Heimlichkeit geprägter Ausnutzung einer Situation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen von Hinterlist
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 40
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08
Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls); …
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer mit vorgetäuschter Friedfertigkeit entgegentritt oder sich vor dem Opfer verbirgt und ihm auflauert oder sich anschleicht (vgl. BGH NStZ 2005, 40 m. w. N.). - LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17
Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt
Zudem hat der Angeklagte die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen, da er nicht lediglich einen Überraschungsmoment ausgenutzt hat, sondern durch das Ablegen der grün eingefärbten Sprengsätze in einer Hecke seine wahren Absichten planmäßig verdeckt und hierdurch eine Vorbereitung der Opfer auf einen Angriff ausgeschlossen hat (zu den Voraussetzungen von § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB vgl. BGH, Beschl. v. 17.06.2004, 1 StR 62/04, NStZ 2005, 40). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 401/08
Versuchter Mord; Rücktritt (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; …
Ein plötzlicher Angriff von hinten und das bloße Ausnutzen des Überraschungsmoments reichen nach ständiger Rechtsprechung allein nicht aus, vielmehr ist der Überfall nur dann hinterlistig, wenn sich die Absicht des Täters, die Verteidigungsmöglichkeit zu erschweren, äußerlich manifestiert, wenn der Täter also planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt (vgl. BGH NStZ 2005, 40;… Fischer, StGB 55. Auf. § 224 Rdn. 10 m. w. N.).
- BGH, 19.10.2010 - 4 StR 465/10
Gefährliche Körperverletzung (Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Art der …
Die Strafvorschrift der gefährlichen Körperverletzung in der Begehungsweise des hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) setzt einen für das Tatopfer unvorhergesehenen Angriff voraus, der von einem planmäßigen, auf Verdeckung der wahren Absichten berechneten Vorgehen - etwa durch Auflauern - gekennzeichnet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 1 StR 62/04, NStZ 2005, 40;… SSW-StGB/ Momsen § 224 Rn. 22). - BGH, 17.12.2004 - 1 StR 522/04
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Vorliegens eines Rechtsfehlers
Hinsichtlich des Merkmals des "hinterlistigen Überfalls" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 17. Juni 2004 - 1 StR 62/04. - OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11
Gefährliche Körperverletzung: Beibringen eines gesundheitsschädlichen Stoffes bei …
Hierzu muss der Täter dem Opfer jedoch nicht offen entgegengetreten und ihm Friedfertigkeit vortäuschen (BGH, Beschluss vom 17.06.2004, NStZ 2005, 40 m.w.N.).