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   BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03   

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https://dejure.org/2004,1251
BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03 (https://dejure.org/2004,1251)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2004 - 5 StR 115/03 (https://dejure.org/2004,1251)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 (https://dejure.org/2004,1251)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 EMRK; § 211 StGB; § 212 StGB; Art. 54 SDÜ
    Mord (Fall Engel; Aufarbeitung von Nazi- und Kriegsverbrechen: Irrelevanz von zur Tatzeit geltendem Kriegsvölkerrecht wegen der Missachtung des Menschenrechts auf Leben; offensichtlich verbrecherischer Charakter einer Massenerschießung; Wehrmacht; objektive und ...

  • lexetius.com

    StGB § 211

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Erschießungsbefehls für 59 Menschen durch einen SS-Sturmbannführer als Mord; Auswirkungen des Doppelbestrafungsverbots des Schengener Abkommens auf die Verurteilung eines Angeklagten; Möglichkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung ohne Zustimmung des ...

  • Judicialis

    StGB § 211

  • junsv.nl
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für eine Massenerschießung italienischer Gefangener durch einen SS-Sturmbannführer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.6.2004)

    Verfahren gegen Ex-SS-Offizier Engel eingestellt // Richter verweisen unter anderem auf hohes Alter des Angeklagten

Besprechungen u.ä.

  • rav.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der strafrechtliche Umgang mit der NS-Vergangenheit (Ingo Müller)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Friedrich Engel (SS-Mitglied)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 189
  • NJW 2004, 2316
  • NStZ 2005, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Erforderlich ist, dass der Untergebene den offensichtlich verbrecherischen Charakter des ihm erteilten Befehls auch positiv erkannte (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 -, BGHSt 49, 189, juris Rn. 29).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    c) Der Senat hat erwogen, ob das Urteil vom 28. September 2006 etwa im Blick auf eine mögliche Auslieferung des Angeklagten nach Italien oder eine mögliche Vollstreckung dieses Urteils in Deutschland ein Verfahrenshindernis begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03).

    Mit dieser Wertung hat das Landgericht seinen aufgezeigten Beurteilungsspielraum offensichtlich nicht überschritten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1975 - 1 StR 192/75 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 (Rz. 38); allgemein zur Tötung von Unbeteiligten vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43).

    b) Ohnehin kommt eine Rechtfertigung des Angeklagten mit Blick auf eine nach damaligem Kriegsvölkergewohnheitsrecht als zulässig angesehene Kriegsrepressalie durch Tötung von "Sühnegefangenen" hier nicht in Betracht (zur Fortgeltung des Kriegsvölkergewohnheitsrechts für sog. "Altfälle" vgl. Gribbohm aaO S. 32 mwN; zur Zulässigkeit von Kriegsrepressalien vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03, BGHSt 49, 189, 193 mwN und zu deren völkerrechtlichen Grundlagen zusammenfassend Gribbohm aaO S. 5 ff, 25 ff m. zahlr. Nachw.).

    (4) Als völkerrechtlich unumstrittenste Anforderung an die Rechtmäßigkeit einer Kriegsrepressalie galt in diesem Zusammenhang die so genannte Notifikation, d.h. die öffentliche Bekanntmachung des Geschehens (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03, BGHSt 49, 189, 193; BGH, Urteil vom 30. September 1960 - 4 StR 242/60, BGHSt 15, 214, 217; Artzt/Penner aaO S. 28; Gribbohm aaO S. 29).

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    NS-Verfahren, Verhandlungsfähigkeit, Anforderungen

    Dabei sind an die subjektiven Voraussetzungen des Bewusstseins der Mordmerkmale höhere Anforderungen zu stellen als an den bloßen Beleg des Bewusstseins des verbrecherischen Charakters einer Tat (vgl. [zu dem Merkmal der Grausamkeit] BGHSt 49, 189-201).

    Deshalb kann und muss es zur Vermeidung eines rechtsstaatswidrigen Verfahrens geboten sein, das Verfahren gegen einen Angeschuldigten einzustellen, wenn dieser bei dessen Durchführung zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht würde (vgl. BGHSt 49, 189-201).

  • BGH, 07.10.2021 - AK 43/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die

    Soweit der Generalbundesanwalt in dem vorbenannten Vermerk vom 16. Februar 2021 ausgeführt hat, für die gefühllose und unbarmherzige Gesinnung genüge die emotional unbeteiligte und gleichgültige Einstellung des Täters zur möglichst effektiven Tötung, könnte zweifelhaft sein, ob der Beschuldigte - nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen mit dem notwendigen Verdachtsgrad - bei Tatbegehung tatsächlich eine solche Einstellung hatte (s. oben II. 1. c) aa) (4); zur objektiv grausamen Tötung auf Befehl vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03, BGHSt 49, 189, 196 ff.).
  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

    Im Übrigen wären auch die vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg im sog. Case VII aufgestellten Grundsätze, wonach Geiseln aus der Bevölkerung (nur) genommen werden dürfen, wenn die Bevölkerung im Allgemeinen entweder aktiv oder passiv an den Überfällen durch Partisanen teilnimmt und die Erschiessung von Geiseln nur als letztes Hilfsmittel und nach Ausschöpfung aller anderen Methoden zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den besetzten Gebieten gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BGHSt 49, 189, 194; BGH, Urteil vom 28.04.1955 a.a.O; von Münch a.a.O. S.52 ff.), verletzt.
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