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   BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04   

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https://dejure.org/2005,2922
BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04 (https://dejure.org/2005,2922)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2005 - V ZR 208/04 (https://dejure.org/2005,2922)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - V ZR 208/04 (https://dejure.org/2005,2922)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb des Eigentums an einem Grundstück durch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft; Verjährung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung; Verfahren über die Durchführung einer Grundstücksbereinigung; Anspruch auf Ersatz der Nutzungen für die Bereinigung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung bei Einlassung auf Vermittlungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsverfahren, Verjährung des Nutzungsentgeltanspruchs

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 8
    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 36 (Kurzinformation)

    Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB
    Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens und Verjährungsfrist für Nutzungsentschädigung

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1342 (Ls.)
  • NZM 2006, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/01

    Rechte der früheren Mitglieder einer LPG in einem Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, läßt sich in diesem Sinne auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG ein, wer eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden im Wege des freiwilligen Landtausches erstrebt (Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    cc) Der Anspruch entspricht zudem in seiner Funktion und Ausrichtung dem Anspruch des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer auf Herausgabe der Nutzungen nach § 988 BGB, der der regelmäßigen Verjährung unterliegt (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, VIZ 2003, 480 f.).

    Die Vorschrift sollte eine Ansammlung rückständiger wiederkehrender Leistungen und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden verhindern (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, aaO).

  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Darin unterscheidet er sich etwa von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637, 1638), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB gilt, wovon der Senat, ohne dies ausdrücklich zu entscheiden, bislang ausgegangen ist (Urt. v. 18. Februar 2000, V ZR 324/98, VIZ 2000, 367, 369), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Darin unterscheidet er sich etwa von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637, 1638), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Darin unterscheidet er sich etwa von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637, 1638), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • OLG Naumburg, 22.09.1998 - 11 U 108/98

    Nutzungsherausgabe als Nebenanspruch im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB darstellen, wenn sie von vornherein außerhalb des Verfahrens betrieben worden wäre (OLG Naumburg, VIZ 1999, 674, 675).
  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    Da ein Verfahren nach § 64 LwAnpG erst angeordnet werden kann, wenn ein freiwilliger Landtausch gescheitert ist (BVerwGE 105, 128, 136), reicht es dazu aus, daß ein solcher vor der Behörde angestrebt wird.
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
    In diesen Fällen ist das Entgelt auch nicht, wie ein Miet- oder Pachtzins, die Gegenleistung für eine eingeräumte Nutzung, sondern der gebotene (BVerfGE 98, 17, 42 f.) Ausgleich des Eigentümers dafür, daß ihm die Nutzung seines Grundstücks bis zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse gesetzlich vorenthalten wird.
  • BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06

    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nutzer auf Zahlung des

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB nicht schon durch die (über den 3. Oktober 1990 hinaus) fortgesetzte Nutzung fremden Eigentums an einem Grundstück begründet wird, sondern davon abhängig ist, dass ein Verfahren zur sachenrechtlichen Bereinigung in Gang gesetzt wird (Senat, Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105; OLG Naumburg, VIZ 1999, 674, 675).

    Der Anspruch auf den Moratoriumszins kann schließlich auch dann entstehen, wenn das Verfahren zwar nicht vom Grundstückseigentümer beantragt worden ist, dieser jedoch in dem Verfahren an dessen Durchführung zielgerichtet mitwirkt (Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239; Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105).

    Der Anspruch auf den Moratoriumszins soll daher einem Grundstückseigentümer versagt bleiben, der an einer Sachenrechtsbereinigung nicht mitwirkt und so der Verwirklichung der gesetzlichen Rechte des Nutzers sowie der auch im öffentlichen Interesse liegenden sachenrechtlichen Bereinigung entgegenwirkt (vgl. BT-Drucks. 12/5992, S. 185; BT-Drucks. 14/2428, 12 sowie den Hinweis im Urteil des Senats vom 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105).

    Der Senat hat in Bezug auf diese Verhandlung vor der Behörde und das weitere Verfahren in einer anderen Sache (Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105 f.) bereits ausgeführt, dass der Eigentümer seiner Obliegenheit zur Einlassung nach Art. …

    Für den Anspruch auf den Moratoriumszins galt bis zum 1. Januar 2002 die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB a.F. (Senat, Urt. v. 17. Juni 2006, V ZR 208/04, AUR 2006, 105 f.).

  • OLG Naumburg, 14.01.2015 - 12 U 15/14

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Nutzungsentgeltanspruch aus dem

    Die Regelung sieht eine Entgeltpflicht ausdrücklich nur für die Dauer der in Abs. 1 S. 8 enumerierter Verfahren vor (z. B. BGH NZM 2006, 190; BGH NZM 2003, 572; OLG Naumburg VIZ 1999, 674; Staudinger/Rauscher, Bearbeitung 2003, Rdn. 101 zu Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB).

    Dies entspricht auch der ratio legis der Vorschrift, die auf eine zielgerichtete Mitwirkung des Eigentümers an der Einleitung und dem Fortgang des Verfahrens unabhängig von dessen Ausgang abzielt (z. B. BGH NZM 2006, 190).

    Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts soll andererseits auch dem Nutzer einen Anreiz geben, auch seinerseits auf eine beschleunigte Durchführung der Sachenrechtsbereinigung zu drängen und damit den Zeitraum in dem er das Entgelt zu zahlen hat, zu begrenzen (z. B. BGH NZM 2006, 190).

  • BGH, 07.10.2005 - V ZR 52/05

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt (sog.

    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass für den Anspruch auf den Moratoriumszins die regelmäßige Verjährungsfrist gilt, die nach § 195 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung 30 Jahre betrug (Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, NL-BzAR 2005, 380, 382).

    c) Die Klägerin hat sich in dem Verfahren auf die notwendigen Verhandlungen zur Begründung dinglicher Rechte eingelassen, wofür jede zielgerichtete Mitwirkung des Grundstückseigentümers im Bodenordnungsverfahren ausreicht (vgl. Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, WM 2002, 615, 616 und Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, NL-BzAR 2005, 380, 384).

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