Rechtsprechung
BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Feststellung der Totalfälschung von Visa-Karten ohne Feststellungen zum Willen des Angeklagten zur Benutzung der Karten i.R.d. vorhandenen Garantiefunktion
- Judicialis
StGB § 152b Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 152 b
Unerheblichkeit der Nutzung der Garantiefunktion - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 280
- NStZ-RR 2008, 280
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Auszug aus BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08
Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob die Angeklagten die Karten auch im Rahmen der vorhandenen Garantiefunktion benutzen wollten oder nicht (BGHSt 46, 146, 149 ff.).
- OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den …
Die Maestro-Karte stellt zwar eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b StGB dar (BGH NStZ 2012, 318), so dass derjenige, der eine solche Karte verfälscht und/oder verwendet, sich auch dann nach dieser Bestimmung strafbar macht, wenn er sie nicht mit Garantiefunktion verwendet (BGH NStZ-RR 2008, 280; BGHSt 46, 146, 148f. zu § 152a StGB i.d.F. vom 26.01.1998, die nur Zahlungskarten mit Garantiefunktion erfasste;… Fischer a.a.O. § 152a Rn. 4). - BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit …
Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280).