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   BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09   

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https://dejure.org/2009,9631
BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09 (https://dejure.org/2009,9631)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2009 - 2 StR 195/09 (https://dejure.org/2009,9631)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09 (https://dejure.org/2009,9631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Unterlassens von Feststellungen gem. § 111i Abs. 2 S. 1 und 3 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 111i Abs. 2 S. 1, 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1; StPO § 111i Abs. 2
    Auswirkungen des Unterlassens von Feststellungen gem. § 111i Abs. 2 S. 1 und 3 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09
    Zutreffend hat aber der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass eine Feststellung hinsichtlich der durch die vor dem Inkrafttreten des § 111 i Abs. 2 i.d.F. des Gesetzes vom 24. Oktober 2006 (BGBl I 2350) am 1. Januar 2007 begangenen Taten erlangten Vermögenswerte wegen des hier geltenden Rückwirkungsverbots (vgl. BGH NJW 2008, 1093; NJW 2008, 2131) nicht möglich ist.
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09
    Zutreffend hat aber der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass eine Feststellung hinsichtlich der durch die vor dem Inkrafttreten des § 111 i Abs. 2 i.d.F. des Gesetzes vom 24. Oktober 2006 (BGBl I 2350) am 1. Januar 2007 begangenen Taten erlangten Vermögenswerte wegen des hier geltenden Rückwirkungsverbots (vgl. BGH NJW 2008, 1093; NJW 2008, 2131) nicht möglich ist.
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ausnahmefalles, in dem das Gericht von einer Anordnung nach § 111i Abs. 2 StPO absehen durfte oder musste, sind vorliegend nicht ersichtlich (vgl. BTDrucks. 16/700 S. 16; BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09, juris Rn. 4; MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Freilich mag auf entsprechende Anordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen verzichtet werden können (BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/700, S. 15 f.).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates,

    Ihrer Anwendung auf bereits zuvor beendigte Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ 2009, 56; Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09), nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war.
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15

    Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)

    Da das Landgericht das ihm für Ausnahmefälle eingeräumte Ermessen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks. 16/700, S. 16; Johann in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111i Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN) rechtsfehlerhaft nicht ausgeübt hat, war die Entscheidung insoweit aufzuheben (BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09); die zugehörigen Feststellungen können bestehen bleiben.
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 338/13

    Feststellung des Verzichts auf Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

    Für diese Fälle gilt das mildere alte Recht, das eine derartige Anordnung ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56; Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 427/11

    Verfall (Vorrang von Opferansprüchen)

    Dass das Landgericht hinsichtlich der Tat zum Nachteil von V. ohne Begründung von Feststellungen nach § 111i Abs. 2 StPO abgesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09), beschwert den Angeklagten nicht.
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