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   BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05)   

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https://dejure.org/2010,6110
BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05) (https://dejure.org/2010,6110)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05) (https://dejure.org/2010,6110)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05) (https://dejure.org/2010,6110)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 258 StGB; § 111d StPO; § 73 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB
    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale Sicherungsmaßnahme; dinglicher Arrest); Verfall (erlangtes Etwas)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 8 StGB, § 258 Abs 1 StGB, § 111d StPO
    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 8 StGB, § 258 Abs 1 StGB, § 111d StPO
    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmevollstreckungsvereitelung gem. § 258 Abs. 2 Alt. 2 StGB bei Anordnung eines Verfalls gegen den Vortäter hinsichtlich der Nichtdurchsetzbarkeit; Vollstreckungssichernde Maßnahmen der Strafprozessordnung (StPO) als Maßnahmen i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; Unmittelbares ...

  • rewis.io

    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßnahmevollstreckungsvereitelung gem. § 258 Abs. 2 Alt. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Anordnung eines Verfalls gegen den Vortäter hinsichtlich der Nichtdurchsetzbarkeit; Vollstreckungssichernde Maßnahmen der Strafprozessordnung als Maßnahmen i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Maßnahmevereitelung durch Vereitelung einer strafprozessualen Sicherungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 42
  • StV 2011, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Dieses Erkenntnis hat der Senat durch Urteil vom 9. Mai 2006 (BGHSt 51, 44) teilweise aufgehoben.

    Die Verurteilungen entsprechen der Rechtsauffassung des Senats (vgl. BGHSt 51, 44, 59 ff.).

  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03

    Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Kein anderes Ergebnis folgt aus dem vom Landgericht zur Begründung herangezogenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG wistra 2004, 99).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12

    Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besonderes

    Eine doppelte Befriedigung des Verletzten widerspräche dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB, § 111i StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 StR 114/10, NStZ-RR 2011, 42).
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